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24. November 2020 (Bundespolitik)

Mietspiegel werden gestärkt

Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Mietspiegelrechts auf den Weg gebracht. Qualifizierte Mietspiegel sollen deutlich gestärkt werden, aber auch einfache Mietspiegel erhalten bleiben.

Neu ist unter Anderem, dass Mietspiegel, egal ob einfache oder qualifizierte, künftig zunächst 3 statt 2 Jahre gelten sollen, bevor sie für maximal 2 Jahre fortgeschrieben werden können. Neu erstellt werden müssen Mietspiegel also erst nach 5 Jahren. Existiert in einer Gemeinde ein qualifizierter Mietspiegel, soll die Möglichkeit entfallen, Mieterhöhungen auch mit Vergleichswohnungen zu begründen.

Klar im Gesetz geregelt wird in Zukunft auch, welche Daten Behörden für die Erstellung von Mietspiegeln zur Verfügung stellen dürfen und müssen. Und auch eine Auskunftspflicht von Mietern und Vermietern soll gesetzlich festgeschrieben werden.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Entwurf mit dem Wort: „Endlich!“


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