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6. September 2021 (Bundespolitik)

Mietspiegelreform beschlossen

Mietspiegel sind eine unglaublich nützliche Sache. Vermieter nutzen sie zur rechtssicheren Begründung von Mieterhöhungen. Mietern geben sie die Sicherheit, nicht zu viel zu zahlen. Doch nicht selten gibt es Streit um die Frage, ob sie korrekt sind. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat eine Reform beschlossen, die Mietspiegeln mehr Rechtssicherheit beschert und Ihre Bedeutung stärkt.

Zunächst einmal: Es bleibt beim Nebeneinander von einfachen und qualifizierten Mietspiegeln und auch dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren fortzuschreiben sind und qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen sind.

Neu ist, das Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern künftig Mietspiegel erstellen müssen. Entscheidet man sich für einen qualifizierten Mietspiegel, so müssen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden, die das Gesetz definiert. Sind diese Standards eingehalten, können Gerichte den Mietspiegel nicht mehr kippen. Gleiches gilt, wenn sowohl die Interessenverbände der Mieter und Vermieter als auch die zuständigen Behörden den Mietspiegel als qualifiziert anerkannt haben.

Bessere Datengrundlage

Neu ist auch die Auskunftspflicht bei der Datenerhebung. Früher war die Teilnahme an der Stichprobe freiwillig. Das konnte die Ergebnisse verzerren. Künftig müssen Mieter und Vermieter Auskunft über die Höhe der Miete und die Eigenschaften der Wohnung erteilen. Verbessert wurde auch der Zugriff der Behörden auf die Daten der Melderegister, der Grundsteuer und des Mikrozensus.

Der Deutsche Mieterbund lobt die Verbesserungen, bemängelt aber, dass immer noch nur die Vertragsabschlüsse der letzten Jahre in die Datenerhebung einfließen und nicht alle Mieten. Immerhin sind das inzwischen die letzten sechs und nicht mehr nur die letzten vier Jahre.


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