Liegt die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 25 % unter der im Mietvertrag vereinbart, so stellt dies einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Wohnung dar. OLG Frankfurt, RE-Miet 2/01 WM 1/2003/25Mehr
MieterInnen sind nicht verpflichtet, Neubaufeuchte durch überdurchschnittliches Heizen und Lüften auszugleichen. Mehr
Immer wieder versuchen friedliebende MieterInnen, mit untauglichen Mitteln gegen Feuchtigkeitsschäden vorzugehen, statt Streit mit dem Vermieter zu...Mehr
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