Vermieter muss innerhalb eines Jahres Abrechnungen vorlegen - Über Betriebskosten hat der Vermieter seit der Mietrechtsreform 2001 spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abzurechnen. Das gilt auch bei zwischenzeitlichem Auszug des Mieters. Fehlt die Abrechnung, kann der Mieter die gesamten Vorauszahlungen für diese Periode zu 100 % zurückverlangen. Das hat der BGH entschieden.Mehr
Beweislast liegt beim Vermieter - Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf nur vor und kündigt dem Mieter, macht er sich schadensersatzpflichtig. Meist muss...Mehr
Renovierungsvorschuss während der Mietzeit ist zulässig - Der BGH hat es für zulässig erklärt, dass Vermieter von Mietern einen Kostenvorschuss für...Mehr
Mieterbund warnt vor Ausverkauf der Wohnungen - "Wohnen hat mit Menschen zu tun und nicht nur mit Geld. Deshalb muss Schluss sein mit dem Verramschen...Mehr
Mieter/innen diskutieren Gegenstrategien - Bei einer gut besuchten Tagung von Mieterbündnis Ruhr und Gewerkschaften im Mai in Dortmund berichteten...Mehr
Wohnungspolitisch hüllen sich die Wahlprogramme der Parteien weitgehend in Schweigen. Bei so viel „Arbeit, Arbeit, Arbeit“ ist für andere Themen kaum...Mehr
Sogenannte REITs locken Anleger - Die Finanz-Lobby macht derzeit auf allen Ebenen Druck für die Zulassung von REITs (Real Estate Investment Trusts)...Mehr
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