Wenn mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine gemeinsame Heizanlage versorgt werden, können diese Gebäude auch für die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag nur eines der Gebäude als Mietsache bezeichnet wird. Mehr
Seit es das terrestrische Digitalfernsehen DVB-T gibt wollen viele MieterInnen raus aus dem Kabel, um die Gebühren zu sparen. 24 Fernsehprogramme...Mehr
Wollen Sie eine Wohnung bei Annington oder anderen "Pivatisierern" anmieten? Dann fragen Sie nach, ob im Mietvertrag durch einen individuellen Zusatz...Mehr
Die geplante Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % im Jahr 2007 wird vor allem die Betriebs- und Heizkosten weiter in die Höhe treiben. Die Mehrwertsteuern...Mehr
Seit vielen Jahren ist die Eigenheimzulage umstritten. Umweltschützer bezeichneten sie als „Zersiedlungs-„ Mieterschützer als...Mehr
Arbeitsplatzabbau - Kein zusätzlicher Mieterschutz - Der neue Vermieter der bisherigen Viterra-Mieter heißt "Deutsche Annington", gehört zu einer...Mehr
Für Unruhe in den Beständen der Firmen Häusser-Bau und Bellaform in Dortmund sorgten in den zurückliegenden Wochen Hausbesuche von Beauftragten der...Mehr
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