Arbeitslosigkeit oder das Ende einer Partnerschaft haben oft zur Folge, dass man die bisherige Wohnung gerne behalten, sich diese aber nicht mehr leisten kann. Die Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung – mietrechtlich Untervermietung genannt – könnte dann eine Alternative sein. Aktuell stellt sich vor allem für Hartz IV-Betroffene die Frage, ob eine Untervermietung - oder das Wohnen zur...Mehr
Aufnahme eines Lebensgefährten Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf...Mehr
Mieter warnen vor den sozialen Folgen - Die Finanz-Lobby macht derzeit auf allen Ebenen Druck für die Zulassung von REITs (Real Estate Investment...Mehr
Die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Abschaffung der Eigenheimzulage ist erneut am Veto des Bundesrates gescheitert. Mehr
Eigentlich ist die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe in NRW ja längst beschlossene Sache. Bauminister Oliver Wittke hatte sie im November verkündet...Mehr
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den von Rot / Grün eingebrachten Gesetzesentwurf zur Kündigungsfristregelung...Mehr
Mieterforum: RAG Immobilien vor Ausverkauf schützen - Mieterforum Ruhr befürchtet, dass nach dem geplanten Börsengang der RAG ein Verkauf der RAG...Mehr
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