Veranlasst die ARGE den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers, muss sie alle Umzugskosten tragen. Dazu kann auch die Ersatzbeschaffung von Möbeln gehören, wenn diese durch den Umzug unbrauchbar werden. Das entschied das Bundessozialgericht.Mehr
Bei der Übernahme von "Kosten der Unterkunft" von Langzeitarbeitslosen sind Mieter und Eigentümer grundsätzlich gleich zu behandeln, meint das...Mehr
Bewohnen Hartz IV Empfänger ein Eigenheim, sind als Kosten der Unterkunft und Heizung lediglich die Kosten zugrunde zu legen, die im maßgeblichen...Mehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht unbedingt auf die...Mehr
MieterForum sprach mit Prozessagent Ralf Berger über ein Aufsehen erregendes UrteilMehr
Der Tod kommt auf Raten: Finanzinvestoren haben als Wohnungsunternehmen keine Zukunft - Beschleunigt durch die Finanzkrise zeichnete sich in den...Mehr
Die Finanzkrise beschleunigt, was ohnehin klar war: Das Geschäftsmodell der Private Equity Fonds und anderer Finanzanleger ist für die dauerhafte...Mehr
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