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4. Oktober 2006 (Ohne Kategorie)

Streit um das Wärmecontracting:

Ex-Viterra-Mieter warten noch auf Gutschriften - Wie wir in der letzten Ausgabe bereits berichteten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Viterra/Annington gegen eine für die betroffenen Mieter positive Entscheidung des Landgerichts Bochum zurückgewiesen. Mitte Juni erhielten Betroffene Post von der jetzigen Eigentümerin, der Deutschen Annington. Dort wurde noch um „etwas Geduld“ gebeten und auch auf Gespräche mit Mietervereinen verwiesen. In der letzten Ausgabe hatten wir selbst angekündigt, dass diese Gespräche vermutlich bis Ende Juli 2006 abgeschlossen sind. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt; damit hängt auch zusammen, dass Betroffene weiter warten und noch nichts von ihren Erstattungen gehört haben.

„Erfreulich ist, dass die Deutsche Annington die BGH-Entscheidung als Grundsatzurteil akzeptiert und sich an eine frühere Zusage der Viterra-Geschäftsführung gebunden sieht, nach der in einem solchen Fall alle Mieter mit vergleichbaren Mietverträgen Gutschriften erhalten.“, berichtet Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund, aus den Gesprächen mit der Deutschen Annington. „Verhandelt wird die Frage, welche Mieter Gutschriften erhalten und wie die Abwicklung erfolgt.“ Rechtsansprüche einzelner Mieter können in solchen Gesprächen selbstverständlich nicht verhandelt werden.

Dass es überhaupt solche Gespräche gibt hat folgenden Hintergrund: Heizkostenabrechnungen der früheren Viterra AG sind im Zusammenspiel mit der Viterra Wärmecontracting GmbH und der Viterra Energy Services GmbH erstellt worden; alle drei Unternehmen waren e.on-Töchter, sind aber inzwischen alle von e.on gewinnbringend an neue Besitzer veräußert worden.

Nun hat der BGH entschieden, dass die Wärmecontracting-Abrechnungen in vielen Fällen ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind. Also müssen nachträglich für bis zu fünf Jahre „normale“ Heizkostenabrechnungen auf Basis der Gas- oder Ölkosten erstellt werden. Die Unterschiedsbeträge ergeben dann den Erstattungsbetrag. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind aber zum Teil gar nicht bei der Deutschen Annington vorhanden, sondern müssen bei den verkauften Ex-Schwester-Unternehmen angefordert werden.

„Da dies Kosten und Zeitverlust zur Folge hat, kam man bei der Deutschen Annington auf die Idee, mit Hilfe von dort gespeicherten Daten „vereinfachte“ Korrekturberechnungen zu erstellen und damit verbundene Kostenvorteile auch an die Mieter weiterzugeben. Dieses Verfahren soll in Kooperation mit den Mietervereinen abgestimmt und geprüft werden.“, erläutert Rainer Stücker. „Solange kein Mieter benachteiligt ist, Rechtsansprüche von Mietern unberührt bleiben und klar ist, dass Kostenvorteile auch an die Mieter weitergegeben werden, ist ein solcher Weg verhandelbar.“

Die Umsetzung des Modells klappt leider nicht so reibungslos wie erhofft, was eine Reihe von Vergleichsberechnungen erforderlich machte. So kam es zu nicht erwarteten Verzögerungen.

„Wir hoffen nun, dass bis spätestens Mitte Oktober verbindliche Ergebnisse vorliegen!“, so Rainer Stücker. Den Mietern, die jetzt bei der Deutschen Annington wohnen, empfehlen also die Mietervereine, noch etwas abzuwarten.
Ganz wichtig: Wer aber in Siedlungen wohnt, die in den Jahren 2003 und 2004 an andere Eigentümer verkauft worden sind, sollte unbedingt mit der Abrechnung für 2004, falls noch nicht geschehen, die Rechtsberatung aufsuchen. Denn in diesen Fällen muss von den Mietervereinen noch durchgesetzt werden, dass auch die neuen Eigentümer die BGH-Entscheidung beachten.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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