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18. Dezember 2006 (Ohne Kategorie)

Selbstverpflichtung zum Mieterschutz bei Wohnungsverkäufen bei ehem. Vitterra Wohnungen

Mit dieser Pressemitteilung vom 26. August 2004 verpflichtete sich die damalige Viterra AG u.a. zu zusätzlichen Mieterschutzstandards bei dem Verkauf einzelner Mietwohnungen (Umwandlung in Eigentumswohnungen) und bei Blockverkäufen. Nach dem Kauf der Viterra AG hat die Deutsche Annington versichert, dass diese Selbstverpflichtung für sie weiter gelte. Die Deutsche Annington verbreitet diese Erklärung jedoch nicht. Das Dokument ist für die Mieter im ehemaligen Viterra-Bestand deshalb die einzige autorisierte Quelle für die Einforderung des Mieterschutzes im Falle eines Wohnungsverkaufs.

Nach Zusicherung der Deutschen Annington sind keine Blockverkäufe geplant, so dass zur Zeit lediglich die Versprechungen zum Mieterschutz bei Umwandlung und Verkauf von einzelnen Wohnungen von praktischer Bedeutung sind.
Nach zähen Gesprächen mit Mietervertretungen hat die Deutsche Annington zugesichert, dass der erwähnte Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen im Zuge des letzten Schrittes einer Wohnungsprivatisierung (Verkauf an Dritte) erfolgt. Zum diesem Zeitpunkt soll der betroffenen Mieter eine entsprechende Verzichtserklärung auf die ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarfs bzw. Hinderung angemessener Verwertung nach § 573 Absatz 2, Ziffer 2 und 3 als Bestandteil des Mietvertrages erhalten.
Diese Information ist vor allem für Mieter wichtig, die überlegen, ihre Wohnung zu kaufen.
Es ist unsicher, inwieweit die Zusicherungen der ehem. Viterra AG auf Dauer Bestand haben werden und für welche Wohnungsbestände der Deutschen Annington sie gelten. In verschiedenen Siedlungen und für ehemalige Werkwohnungen gelten zum Teil Vereinbarungen, die über die Standards in diesem Dokument hinausgehen.
Unser Tipp: Verlangen Sie bereits bei den ersten Verkaufsgesprächen diese Zusicherung unter Verweis auf die Selbstverpflichtung. Auch wenn bei Ihnen (noch) nicht verkauft wird, können Sie versuchen eine derartige Zusicherung einzufordern, zum Beispiel für Ihre Siedlung. Auch Neumieter können nach mietvertraglichem Zusatzschutz fragen.


Dateien:
061219172833.pdf86 K
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