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15. März 2007 (Ohne Kategorie)

Energiepass erst ab 2008 Pflicht

Der europaweit seit dem 1. 1. 2006 vorgeschriebene Energiepass für Wohngebäude wird in Deutschland erst mit zwei Jahren Verzögerung verbindlich eingeführt. Darauf hat sich die große Koalition in Berlin verständigt - und gleichzeitig eine abgespeckte Variante zugelassen.

Schon heute können Miet- und Kaufinteressenten danach verlangen, aber ab dem 1. 1. 2008 soll der Energiepass obligatorisch werden, wenn eine Wohnung neu vermietet oder verkauft wird. Ähnlich wie heute schon bei Elektro-Großgeräten wie Kühlschränken, Trocknern oder Waschmaschinen weist der Pass für die Wohnung eine bestimmte Energiebedarfsklasse (A-H) aus. Alternativ gibt es auch Entwürfe, bei denen ein konkreter Wert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh / (m²A)) angegeben ist - wie im Bild unten. Der Energiebedarf ist von entscheidender Bedeutung für die zu erwartenden Heizkosten.

Entschieden ist auch der Streit um den „großen“ oder „kleinen“ Energiepass. Nur für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die zudem älter als Baujahr 1978 sind, wird der große, bedarfsorientierte Pass Pflicht. Für alle anderen reicht der kleine Pass, der nur den durchschnittlichen Energieverbrauch der derzeitigen Bewohner angibt, also stark von deren Heizverhalten beeinflusst wird. Letzterer ist schon für ca. 50 Euro erhältlich.

Der große, bedarfsorientierte Pass kostet rund das 10fache, liefert dafür aber objektive Daten über Effizienz der Heizanlage und Qualität der Wärmedämmung. Vermieter, die staatliche Fördermittel für eine Modernisierung in Anspruch nehmen wollen, müssen ihn vorlegen. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt auch Wohnungssuchenden, grundsätzlich nach einem bedarfsorientierten Pass zu fragen. Denn nur der bietet die Sicherheit, dass ein günstiger Wert nicht nur durch das sparsame Heizen des Vormieters zustande gekommen ist.


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