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7. April 2005 (Ohne Kategorie)

Gaspreise: DMB fordert zu Boykott auf

Der Deutsche Mieterbund (DMB), Dachverband von 350 Mietervereinen, hat zum Boykott der Gaspreiserhöhungen aufgerufen. Die einseitigen Preiserhöhungen seien unbillig im Sinne des § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es fehle an einer nachvollziehbaren und prüffähigen, vollständigen Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Schätzungsweise 10 Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Gas.

Zu unterscheiden sei zwischen Gaszentralheizungen und Einzelöfen bzw. Gasetagenheizungen:

Gaszentralheizung
Wird das Mietshaus über eine Gaszentralheizung versorgt, erhält der Mieter einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung seines Vermieters. Preiserhöhungen des Gasversorgers werden erst zu diesem Zeitpunkt für den Mieter erkennbar.
Bei dieser im Mietverhältnis üblichen Konstellation muss der Vermieter nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Preiserhöhungen des Versorgers prüfen und ggf. zurückweisen. Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres auch unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Die überhöhten Energiekosten können dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden.

Etagenheizungen
Besteht zwischen Mieter und Gasversorger ein direktes und unmittelbares Vertragsverhältnis über die Gaslieferung, wie zum Beispiel bei Gasetagenheizungen, kann der Mieter einer Preiserhöhung des Versorgungsunternehmens schriftlich widersprechen. Er muss argumentieren, dass die Erhöhung unbillig, zumindest nicht ausreichend belegt und begründet ist. Er sollte nur den bisherigen Gaspreis zahlen.

Der DMB empfiehlt allen Mietern, höhere Vorauszahlungen nicht zu akzeptieren und Einzugsermächtigungen gegebenenfalls zu widerrufen und durch Daueraufträge zu ersetzen. Eine Kündigung oder einen Lieferstopp bräuchten die Mieter nicht zu befürchten. Allerdings empfiehlt der DMB, den Differenzbetrag vorsichtshalber beseite zu legen - falls das Energieunternehmen mit der Preiserhöhung doch Recht bekommen sollte.


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