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13. Juni 2008 (Ohne Kategorie)

BGH-Urteil: Fogging ist Wohnungsmangel

Schwarzstaubablagerungen - das sogenannte "Fogging" - ist ein Mangel der Mietsache. Nach einem akzuellen Urteil des BGH muss der Vermieter die Kosten für die Beseitigung übernehmen.

Der Bundesgerichtshof hat, gestützt auf ein Sachverständigen-Gutachten, festgestellt, dass als Ursachen der Schwarzstaubablagerungen zwar ausschließlich die Ausstattung der Wohnung mit einem handelsüblichen Teppich, das Streichen der Wände mit handelsüblichen Farben und das Reinigen der Fenster im Winter in Betracht kamen. Dies seien zwar alles Maßnahmen des Mieters gewesen, sie bewegten sich aber im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Die daraus resultierenden Folgen habe der Mieter nicht zu vertreten. Der Vermieter müsse deshalb den beantragten Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung in Höhe von 5.423 Euro bezahlen. (BGH VIII ZR 271/07)


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