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1. Oktober 2004 (Ohne Kategorie)

Vorsicht Arbeitspflicht

Für Ihr Arbeitslosengeld müssen Sie arbeiten! - Für Ihr ALG II - so wenig es sein mag - müssen Sie arbeiten! Näheres - auch zu Weiterbildungsmaßnahmen usw. - müssen Sie individuell mit Ihren Fallberater im JobCenter „vereinbaren“. Sie müssen eine „Eingliederungsvereinbarung“ unterschreiben.

Alles ist zumutbar
Egal was Sie vorher gelernt oder gemacht haben: Prinzipiell müssen Sie jede Arbeit machen, zu der Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind. (Wenn Sie es nicht sind, brauchen Sie ärztliche Bescheinigungen). Sie müssen auch zum „Arbeitsdienst“ für 1 Euro Aufwandsentschädigung antreten, wenn das JobCenter das so will. Sie müssen von der Arbeit nicht leben können. Denn wenn es zu wenig ist, kriegen sie ja ergänzend eine Aufstockung auf ALG II-Niveau. Deshalb können Sie auch verpflichtet werden, Minijobs zu machen. Eine gesetzliche Verpflichtung, Tarifverträge oder ein bestimmtes Stundenkontingent einzuhalten, gibt es nicht. Die einzigen Grenzen sind die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche und die „Sittenwidrigkeit“ (30 % unter dem niedrigsten Tarifvertrag).
Wenn Sie zu untertariflicher Beschäftigung gezwungen werden, wenden Sie sich vertraulich an eine Gewerkschaft!

Harte Strafen
Bei mangelnder Mitwirkung können Ihnen 10 % von der Leistung der ganzen Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden. Wenn Sie eine vermittelte Arbeit nicht annehmen oder dafür sorgen, dass Sie gefeuert werden, drohen bis zu 30 % Strafabzug. Im Wiederholungsfall kann noch mal das Gleiche oben drauf kommen und dann auch die Wohnkosten einbeziehen. Jungen Leuten bis 25 Jahren kann sogar die ganze Leistung gestrichen werden. Die Geldleistung kann durch Sachleistungen ersetzt werden.
Widersprüche und Klagen haben übrigens keine aufschiebende Wirkung, d. h.: Vielleicht bekommen Sie irgendwann Recht, aber bis dahin kann gekürzt werden!
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Fallberater immer das Schlimmste tun. Zeigen Sie Eigeninitiative! Es kann hilfreich sein, wenn Sie eigene Vorschläge - auch für Minijobs und kleine Selbständigkeit - machen. Bei Schikanen sollten Sie immer gemeinsam mit anderen vorgehen.
=> Minijob oder Pflichtarbeit? Wenn Sie einen Minijob haben, bleiben Ihnen am Ende höchstens 15 % des Einkommens zusätzlich. Wenn Sie aber zu einer „gemeinnützigen Pflichtarbeit“ verdonnert werden, dürfen Sie die „Aufwandsentschädigung“ von 1- 2 €/Stunde anrechnungsfrei behalten.
=> BEWILLIGUNG: Prüfen Sie Ihren Bescheid! Reklamieren Sie Fehler! Beachten sie die Fristen

Von Wegen faule Arbeitslose!
Als ALG II-Empfänger sind Sie eigentlich kein klassischer „Arbeitsloser“, der einen Job sucht, der seiner Qualifikation entspricht. Sie sind auch kein „Sozialfall“. Sie sind Mitglied einer millionenstarken Reservearmee von staatlich vor dem Verhungern bewahrten Arbeitskräften. Jederzeit können Sie zu Billigarbeiten abkommandiert werden, ohne damit Ansprüche zu erwerben. Sie sind Opfer, Instrument und Akteur einer Politik, die auf Kosten sozialer Rechte spart und dazu dient, die Löhne und Arbeitsbedingungen für alle zu verschlechtern. Mit Recht wird gegen diese Politik protestiert. Vielleicht lässt sich dadurch noch manches ändern. Wir müssen aber mit langen Auseinandersetzungen um die Arbeits- und Lebensbedingungen im Niedriglohnsektor rechnen.
Hier konnten wir nur wenige Anregungen dafür geben, wie Sie Ihre „Unternehmung ALG II-Antrag“ gestalten. Im Austausch mit anderen wird Ihnen sicher viel mehr einfallen. Die Ausnutzung aller Spielräume ist Arbeit, keine Abzocke!


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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