Ohne Kategorie
10. Februar 2010 (Ohne Kategorie)

Verfassungsgerichtsurteil: DMB sieht sich bestätigt

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen sieht sich der Deutsche Mieterbund (DMB) in seiner Forderung gestärkt, die Kosten der Unterkunft nicht zu pauschalieren.

Das BVerfG hatte entschieden, dass die geltenden Hartz-IV-Regelsätze nicht die verfassungsrechtlichen Ansprüche auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Zwar seien die Regelleistungen nicht evident unzureichend, sie seien jedoch nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden. So könne man den Bedarf von Kindern beispielsweise nicht pauschal mit 60 % des Bedarfs Erwachsener angeben. Außerdem müsse eine Regelung geschaffen werden, die einen über den Regelbedarf hinausgehenden besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen abdecke.
Als folge des Urteils warnte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten davor, die Kosten der Unterkunft bzw. die Energie- und Nebenkosten – wie im Koalitionsvertrag geplant – zu pauschalieren. "Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass die freihändige Festsetzung von Leistungen unzulässig ist. Deshalb muss es im Bereich der Unterkunftskosten bei der bisherigen Regelung bleiben, dass die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen werden."


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum