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1. April 2004 (Ohne Kategorie)

Amtsgericht Dortmund: Betriebskosten müssen nachvollziehbar sein

„Insgesamt ist das Gericht nach alledem der Ansicht, dass die Abrechnung so tatsächlich von einem Laien nicht nachvollziehbar ist und selbst nach dem Versuch einer mehrseitigen Erläuterung in einem Schriftsatz nun nicht zur Gänze erläutert wurde und ohne Kenntnis der Gradtagstabelle immer noch nicht nachzuvollziehen ist. Sie leidet damit an schwerwiegenden inneren Mängeln und ist damit auf jeden Fall nicht fällig.“ (AG Dortmund, 127 C 12040/03)

So oder ähnlich lauten Urteilsbegründungen einer größeren Zahl von Richterinnen und Richter am Amtsgericht Dortmund, wenn Klagen der Viterra AG auf Nachzahlungen von Heizkosten abgewiesen werden (Mieterforum Ruhr berichtete). Der Grund: Betriebs- und Heizkostenabrechnungen müssen durch Vermieter in einer verständlichen und nachvollziehbaren Art und Weise erstellt werden. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann eine Verpflichtung der Mieter/innen bestehen, Nachforderungen zu leisten. Wenn sich diese rechtliche Beurteilung durchsetzt, wären tausende Viterra-Mieter im Ruhrgebiet nie verpflichtet gewesen, Nachforderungen aus den Heizkostenabrechnungen der Jahre 2001 und vermutlich auch für 2002 zu zahlen.
In Dortmund und anderen Ruhrgebietsstädten werden in größerer Zahl gerichtliche Auseinandersetzungen um Heizkostenabrechnungen der Viterra AG geführt. Auslöser waren sogenannte Abrechnungen von Wärmekosten, später kamen auch Unstimmigkeiten bei Abrechnungen hinzu, in denen nur Brennstoffkosten abgerechnet werden.
„Wir wollten wenige Musterprozesse zu den eigentlichen Streitfragen. Dies lehnte Viterra ab und hat bzw. will noch zahlreiche Mieter verklagen. Was zunächst Druck für die betroffenen Mieter bedeutete, kann jetzt zum Eigentor für Viterra werden, wenn sich die Auffassung bei den Gerichten durchsetzt, das die Abrechnungen sowieso unverständlich sind.“, kommentiert Holger Gautzsch, Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund. Umso wichtiger ist es, dass Mitglieder der Mietervereine, die solche Abrechnungen erhalten haben, sich beraten und vertreten lassen.


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