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15. März 2011 (Vonovia)

Sozialwohnung mit Aufpreis

Deutsche Annington fordert aufgrund eines BGH-Urteils die Kosten für Schönheitsreparaturen ein - Sozialmieter aufgepasst: Die Deutsche Annington schickt derzeit an alle Essener Mieter mit Wohnberechtigungsschein ein Schreiben raus, um die Kosten für Schönheitsreparaturen abzukassieren. Dies ist leider rechtens. Doch bietet die Deutsche Annington dafür eine Zahlungsvariante an, die sich gewaschen hat. Doch es gibt eine Alternative…

Anstreichen, tapezieren, den Teppich reinigen oder Heizungen streichen – all das sind sogenannte Schönheitsreparaturen. Sie sollen in festgelegten Jahresabständen erledigt werden, um den Wert einer Wohnung zu erhalten. Bislang waren Mieter einer Sozialwohnung von den Kosten ausgenommen, weil in ihren Mietverträgen geregelt war, dass sie diese Arbeiten selbst durchführen. Diese Klauseln sind jedoch so nicht mehr rechtsgültig.

Darauf hat das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. August 2010 reagiert. Auf Grundlage des Urteils dürfen Wohnungsunternehmen die Kosten für Schönheitsreparaturen nun nachträglich im Mietvertrag des sozialen Wohnungsbaus verankern. Darum schickt derzeit die Deutsche Annington Nachträge zu den bestehenden Mietverträgen an alle Sozialmieter und schlägt zwei Möglichkeiten vor:

Variante 1: Der Mieter unterschreibt einen Anhang zum Mietvertrag, worin er sich verpflichtet die Schönheitsreparaturen selber fachgerecht durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen danach: das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden.

Folgende Zeiträume werden in der Regel dafür vorgesehen: Küche, Bad, Dusche alle fünf Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle acht Jahre, andere Nebenräume alle zehn Jahre, Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht oder zehn Jahre. Die Fristen können nach Zustand der Wohnung und Grad der Abnutzung verlängert oder verkürzt werden. Übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen, so sind sie rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

Variante 2: Der Mieter unterschreibt diesen Nachtrag nicht. Dann soll er nun eine pauschale Summe von 0,81 Euro pro Quadratmeter im Monat zahlen, so lautet einer der Vorschläge des BGH-Urteils. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das eine zusätzliche Summe von 56,70 Euro im Monat, 680,40 Euro pro Jahr. Wohnt man fünf Jahre in derselben Wohnung, zahlt man auf diesem Weg die Summe von 3402 Euro und nach 10 Jahren 6804,-€ für Schönheitsreparaturen an die Deutsche Annington.

"Das ist enorm viel Geld, besonders für Sozialmieter, die ja nachweisen mussten, dass sie ein besonders niedriges Einkommen haben", sagt Karin Schnittker vom Vorstand der Mietergemeinschaft Essen. Besonders ärgert sie, dass die Annington nicht gleichzeitig darlegt, wie sie mit dem Geld nach dem oben genannten Fristenplan die Renovierungen in den Mieterwohnungen durchführen will.Oder wird das Wohnungsunternehmen überhaupt nicht nachweisen müssen, ob, wie und wann sie dieses Geld auch wirklich in die Schönheitsreparaturen investiert?

Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Darum rät die Mietergemeinschaft dazu gut zu prüfen, welche Entscheidung im Einzelfall sinnvoll und günstig ist.

Tipp: Konkrete Rechtsberatung zu den neuen Schönheitsreparatur-Klauseln gibt’s bei der Mietergemeinschaft Essen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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