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12. April 2005 (Ohne Kategorie)

Cross-Border-Leasing:

Wer legt den Sumpf trocken? - Gute und schlechte Nachrichten gibt es von der CBL-Front für diejenigen, denen diese transatlantischen Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler ein Dorn im Auge sind. Im Rennen darum, wer den Steuertricksern das Handwerk legt, haben die Amerikaner jetzt die Nase vorn. Denn grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, den Spuk um das verpachten und zurückpachten öffentlicher Einrichtungen zu beenden:

1. Bei den Kommunalpolitikern reift die Einsicht, dass man den Bürgern keine Steuerehrlichkeit predigen kann, wenn man selbst nicht dazu bereit ist - und sie lassen’s.
2. Gerichte urteilen, dass Einnahmen aus Verleasen von Kanalnetzen nur zur Senkung der Abwasser-Gebühren verwendet werden dürfen. Dann entfällt der Anreiz „Schuldentilgung“.
3. Die Amerikaner stopfen ihre Steuerschlupflöcher.

Variante 1 ...
... können wir vergessen. Angesichts chronisch leerer Kassen handeln deutsche Kämmerer - unter anderem in Essen, Dortmund und Bochum - seit Jahren nach dem brecht’schen Motto: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.“ Und da die Haushaltslöcher trotz millionenschwerer Einnahmen aus CBL-Geschäften nicht kleiner geworden sind, wird wohl auch die Moral nicht besser werden. Nur eine wirklich nachhaltige Sanierung der kommunalen Finanzen, bei der vor allem der Bundes-Gesetzgeber gefragt ist, könnte die Anreize für die Städte verringern, sich auf diese hochriskanten Leasing-Tricks einzulassen.

Variante 2 ...
... hat gerade erst einen kräftigen Dämpfer erhalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war als erstes Deutsches Gericht aufgerufen, etwas zu der Frage zu sagen, ob Einnahmen aus dem Verleasen eines Kanalnetzes (hier: Recklinghausen) zur Schuldentilgung verwendet werden dürfen, oder ob sie im Gebührenhaushalt „Abwasser“ verbucht werden müssen. Es hat am 27. November zugunsten der Städte geurteilt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die Einnahmen aus dem Cross-Border-Leasing Geschäft seien keine Folge der Abwasserbeseitigung über das Kanalnetz und müssten deshalb auch nicht zur Senkung der Gebühren verwendet werden.
Denn die beklagte Stadt erhalte den Barwert aus diesem Geschäft nicht für die Abwasserbeseitigung, sondern vielmehr dafür, dass sie dem US-amerikanischen Investor einen Steuervorteil verschaffe. An der gebührenpflichtigen Leistung ändere das Cross-Border-Leasing Geschäft nichts. (Az.: 13 K 1626/03)
Die Kläger kündigten zwar Berufung an, dennoch ist das Urteil ein Dämpfer. Geschäftsführer Michael Wenzel vom Mieterverein Bochum, der eine ähnliche Klage vorbereitet: „Wir müssen uns jetzt von vornherein auf zwei Instanzen einrichten.“

Variante 3 ...
... ist derzeit Hoffnungsträger Nummer eins. In Amerika ist inzwischen offenbar aufgefallen, dass Großbanken und -unternehmen mit Hilfe williger europäischer Kommunen jährlich zehn Milliarden Dollar am Fiskus vorbeischleusen.
Im US-Kongress wird ein Gesetz vorbereitet, das die Leaserei grundsätzlich verbieten soll. Im Finanzausschuss stimmten bereits 19 der 21 Senatoren dafür. Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Chuck Grassley, argumentiert, dass es sich schon in der Vergangenheit um einen systematischen Steuerbetrug gehandelt habe, weil die Geschäfte zu keinem anderen Zweck abgeschlossen worden seien als zur Steuervermeidung. Deshalb will er auch alle früheren Verträge ab 1995 daraufhin untersuchen, ob sie angefochten werden können.
Vor diesem Hintergrund hat das NRW-Innenministerium, das sich bisher stets geweigert hatte, den Kommunen in ihre CBL-Geschäfte hereinzureden, die Städte nun aufgefordert, ihre Verträge zu überprüfen - als wenn das jetzt noch etwas nützen würde. Zwar drohen deutschen Städten durch Änderungen im US-Steuerrecht bei bereits abgeschlossenen CBL-Geschäften wohl nur dann Rückforderungen, wenn sie bei der Vertragsgestaltung sehr nachlässig waren - das Risiko liegt in der Regel beim US-Partner. Aber zukünftige Geschäfte wird es natürlich nicht mehr geben, wenn damit keine Steuervorteile mehr zu erzielen sind.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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