Ohne Kategorie
1. Oktober 2003 (Ohne Kategorie)

Nachmieter darf Kind haben

Ein Nachmieter darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er mit Kind in die Wohnung einziehen will.
Zwar besteht der Anspruch, vorzeitig aus einem Mietvertrag auszusteigen, wenn ein zumutbarer Nachmieter gestellt wird, nur dann, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde oder der Vermieter sich nachträglich damit einverstanden erklärt hat. Dann aber kann einen vorgeschlagenen Nachmieter nur unter eng begrenzten Umständen ablehnen - beispielsweise, weil dieser ihm aus einem früheren Mietverhältnis bereits als unzuverlässiger Zahler bekannt ist.
Ein alleinerziehender Vater ist als Nachmieter jedenfalls nicht allein wegen des Kindes von vornherein unzumutbar. Das gilt auch dann. wenn der Vermieter sich darauf beruft, eine andere Mieterin im Hause habe sich schon früher über Kinderlärm beschwert, so dass er um den Hausfrieden fürchten müsse.
AZ: VIII ZR 274/02


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum