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1. Oktober 2003 (Ohne Kategorie)

Kaution auch ratenweise

Mieter sind grundsätzlich berechtigt, eine vereinbarte Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate wird frühestens bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Steht im Vertrag etwas anderes, ist das ungültig.
Dies gilt sowohl für eine Barkaution, bei der die Kaution in bar oder per Überweisung auf das Vermieterkonto eingezahlt wird, als auch für die Form „verpfändetes Sparbuch“. Hierbei zahlt der Mieter die Kaution auf ein Sparbuch und übergibt oder verpfändet dies dem Vermieter.
Ein Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Gesamte höhe der Kaution sofort oder sogar noch vor Mietbeginn zu zahlen, ist unwirksam - allerdings nur hinsichtlich der Fälligkeit. Die Kaution als solche muss dennoch gezahlt werden.
AZ: VIII ZR 344/02


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