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1. Oktober 2003 (Ohne Kategorie)

Vergleichswohnungen

Stützt ein Vermieter eine Mieterhöhung auf drei Vergleichswohnungen, die teurer sind als die des Mieters, muss er diese so genau beschreiben, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auch finden kann. Schon wenn offen bleibt, welche von zwei Wohnungen in einem Stockwerk gemeint ist, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam.
AZ: VIII ZR 141/2


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