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11. September 2012 (Ohne Kategorie)

Urteil: Schadensersatz nach Überspannung

3.745,61 € Schadensersatz bekommt ein Castrop-Rauxeler Mieter nach einem Urteil des AG Bochum. Ein Überspannungsschaden hatte über 20 Elektrogeräte in seinem Haushalt zerstört. Ursache war , dass sich vor dem Stromzähler in Folge von Materialermüdung die Klemme des Neutralleiters gelöst hatte. Fernseher, Receiver, PC, Stereoanlage, Dimmer und Halogenlampen gingen dabei drauf.

Vor Gericht wurde vor allem darum gestritten, ob es sich um einen "Anfangsmangel" gehandelt hat. Denn nur dann haftet die Vermieterin auch dann, wenn sie kein direktes Verschulden trifft. Und die natürliche Verschlechterung des baulichen Zustands eines Gebäudes im Laufe der Zeit gilt nicht als Anfangsmangel.

Allerdings war der Mieter erst vier Monate zuvor eingezogen. Das Gericht hielt es für völlig ausgeschlossen, dass ein solcher Schaden in nur vier Monaten entstanden sein soll und die Stromversorgung bei Vertragsabschluss noch einwandfrei gewesen sei. Der Schadenseintritt müsse vielmehr da bereits zwangsläufig und nur noch eine Frage der Zeit gewesen sein.

AG Bochum, 63 C 482/10


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