Wohnungspolitik
1. Oktober 2003 (Wohnungspolitik)

Umwandlung:

Kündigungssperrfrist bald für viele NRW-Mieter kürzer - Immer noch in der Luft hängen MieterInnen in Siedlungen, über denen das Damoklesschwert der Umwandlung in Eigentumswohnungen nebst Einzelprivatisierung hängt. Sie wissen derzeit nicht, wie lange die Sperrfrist künftig dauern wird, die Käufer an Eigenbedarfskündigungen hindert. Bisher sind das in fast ganz NRW noch 10 Jahre. Doch aufgrund einer Übergangsvorschrift in der Mietrechtsreform gilt die entsprechende Verordnung nur noch bis zum 31.08.2004. An einer neuen Verordnung wird im NRW-Wohnungsministerium immer noch gebastelt.

Ursache sind zahlreiche neue Daten über die Entwicklung der örtlichen Wohnungsmärkte, die in die Verordnung einfließen. Denn eine Sperrfrist, die länger als die im Gesetz vorgesehenen drei Jahre dauert, darf nur verordnet werden, wenn die Wohnraumversorgung vor Ort besonders gefährdet ist.
In den 90er Jahren war das in NRW noch fast flächendeckend der Fall. Doch seither haben sich viele Wohnungsmärkte entspannt. In anderen gibt es schon wieder erste Anspannungs-Tendenzen. Klar ist auf jeden Fall, dass die neue Verordnung in sehr viel weniger Kommunen gelten wird als bisher (über 250).
Im Ministerium rechnet man mit deutlichen Einschnitten in der Rhein-Ruhr-Schiene und nur noch vereinzelter Geltung in den ländlicheren Regionen. Als relativ sicher gilt auch, dass auch eine längere Sperrfrist nicht mehr überall 10 Jahre betragen wird. Denkbar sind kürzere, unter Umständen auch von Stadt zu Stadt unterschiedliche Kündigungsschutzfristen.
Der Zeitplan des Ministeriums sieht vor, dass noch im Oktober der Referentenentwurf erstellt werden könnte. Die vorgeschriebene Verbände-Anhörung, bei der sich auch MietervertreterInnen dazu äußern können, wäre dann im November, so dass voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung der Landesregierung möglich wäre.


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