In vielen Deutschen Städten explodieren wieder die Mieten. Kein Wunder, dass Wohnen – vor allem bezahlbares Wohnen – wieder ein Thema ist in den Medien und in der Politik. Natürlich auch ein Wahlkampf-Thema. Bei der SPD soll das Thema Mietpreise die soziale Seite des Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück zum Vorschein bringen. Sogar die CDU schien sich genötigt gefühlt, das Thema Mietpreisbremse ins Wahlprogramm aufzunehmen.
Allerdings mit einem Glaubwürdigkeitsproblem: Erst im Juni lehnte sie zusammen mit der FDP eine entsprechende Bundesratsinitiative im Bundestag ab – aus Gründen der Koalitionsdisziplin, angeblich. Mietervereine sehen im Bereich Wohnungs- und Mietenpolitik jede Menge Handlungsbedarf. Ein paar (von vielen) Beispielen:
Bereits jetzt liegt die Mietbelastung des deutschen Durchschnittshaushalts bei 30 % des Einkommens; für Geringverdiener sind es gar 40 %. In vielen Regionen steigen die Mieten immer stärker. Die Bundesregierung hat nur eine Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % in Wohnungsnot-Städten zugelassen und dies an hohe Auflagen gebunden.
Das alles ist völlig unzureichend. Wir fordern:
- Begrenzung von Mieterhöhungen flächendeckend auf 15 % in drei Jahren.
- Kappung der Neuvermietungs-Mieten auf 5 % über dem Mietspiegel.
- Einbeziehung aller Mieten in die Datenerhebung zu neuen Mietspiegeln (statt nur die Vertragsabschlüsse der letzten drei Jahre, die i. d. R. höher liegen)
Besonders in den Großstädten fehlen neue Wohnungen. Aber auch in ausgeglichenen oder aus Mietersicht entspannten Wohnungsmärkten fehlen in bestimmten Marktsegmenten bezahlbare Wohnungen, etwa altersgerechter Wohnraum. Viele fordern deshalb eine Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Doch neu gebaute frei finanzierte Wohnungen sind für Menschen mit geringen oder unteren mittleren Einkommen nicht bezahlbar. Bei freigewordenen Wohnungen wird meist die Miete erhöht. Im Ergebnis würde der Staat viel Geld für die Förderung der Bau- und Wohnungswirtschaft ausgeben ohne dabei einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu leisten.
Wohnungsbauförderung ist heute ausschließlich Ländersache. Der Bund leistet seit der Föderalismusreform nur noch Kompensationszahlungen, und das auch nur zeitlich befristet. Das ist alles völlig unzureichend. Wir fordern:
- Soziale Wohnraumförderung ausbauen und verstetigen.
- Dauerhaftes Engagement des Bundes bei der Wohnraumförderung.
- Wiedereinführung der 1989 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit in neuer Form (aber wieder mit Renditebeschränkung, Verkaufsbeschränkung, Reinvestitionsverpflichtung …).
- Erhalt und Ausbau statt Kürzung der Städtebauförderung, insbesondere des Programms „Soziale Stadt“.
Energetische Sanierung von Gebäuden gilt als das Instrument Nr. 1 zur Rettung des Klimas. Doch sie ist teuer und treibt die Mieten nach oben. Insbesondere bei der Wärmedämmung im Altbau erhöht sich die Miete in vielen Fällen um das 5- bis 10-fache der eingesparten Heizkosten.
Das liegt daran, dass Modernisierungen mit jährlich 11% der Investitionssumme auf die Miete umgelegt werden können – und zwar zeitlich unbefristet! Mit der erst Anfang Mai in Kraft getretenen Mietrechtsreform hat die Bundesregierung außerdem das Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungen stark eingeschränkt. Seither müssen Lärm und Dreck drei Monate geschluckt werden – bei voller Miete!
Das ist alles völlig falsch. Wir fordern:
- Abschaffung der 11-%-Umlage.
- Stattdessen stärkere Berücksichtigung der energetischen Qualität eines Hauses im Mietspiegel.
- Rücknahme der Verschlechterungen durch die Mietrechtsreform.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat in den letzten Jahren den Kündigungsschutz ausgehölt. Eigenbedarf kann der Vermieter inzwischen auch für entfernte Verwandte anmelden; es soll sogar genügen, wenn er die Wohnung für ein Au-pair-Mädchen, eine Praxis oder als Zweitwohnsitz benötigt. Mietrückstände müssen sich nicht einmal mehr auf zwei Monatsmieten summieren, um eine Kündigung auszulösen.
Das geht alles in eine ganz falsche Richtung. Wir fordern, dass der Gesetzgeber Kündigungsgründe so klar und ausschließlich formuliert, dass dem Interpretationsspielraum der Gerichte Grenzen gesetzt werden.
MieterForum Ruhr lädt anlässlich der der Bundestagswahl am 17.09.2013 um 18.00h (Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Piraten und Mieterinitiativen zu einer öffentlichen Veranstaltung ein.
In drei Diskussionsrunden werden zu den Themen
neues Mietrecht
Finanzinvestoren auf dem Wohnungsmarkt
und steigende Mieten
die Probleme aus Mietersicht vorgestellt und die Parteienvertreter um Antworten auf die Fragen gebeten.
Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum