Der Mieterverein begrüßt den Beschluss des Sozialausschusses, dass die Hartz-IV-Regeln bezüglich der "Kosten der Unterkunft" erst ab dem 1. Oktober statt ab dem 1. Juli auf die Empfänger des Arbeitslosengeld II angewendet werden. Dennoch hat er sich in dieser Sache jetzt an die Oberbürgermeisterin und die Fraktionen im Rat gewendet. Denn, so schreibt der Verein, "dies bedeutet nicht, dass es bis zum 1. Oktober 2005 keine Probleme mit dem Thema in Bochum gibt".
Tatsächlich werden die gleichen Regeln, die bisher schon für Sozialhilfeempfänger gegolten haben, auch auf Bezieher von Arbeitslosengeld II bereits angewendet - nämlich immer dann, wenn sie umziehen (müssen), zum Beispiel bei Familienzuwachs oder nach einer Vermieterkündigung. Wie der Verein erfahren hat, werden die Regeln dabei sehr buchstabengetreu angewendet, so dass schon bei kleinsten Verstößen oder Abweichungen eine Übernahme der Kosten abgelehnt wird. "Und das", so Mietervereins-Pressesprecher Aichard Hoffmann, "war nun sicher nicht im Sinne des Sozialausschusses, als er im September beschloss, die Regeln noch mal auf den Prüfstand zu stellen, bevor sie flächendeckend angewendet werden."
Das dreiseitige Schreiben des Mietervereins listet genau ein Dutzend Probleme oder mietrechtliche Fehler in der Verwaltungsrichtlinie T22 auf, mit der bisher die Wohnkostenübernahme für Sozialhilfeempfänger geregelt ist, und die so auch auf ALG II-Empfänger übertragen wird, wenn der Sozialausschuss nichts Anderes beschließt.
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