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14. Juni 2005 (Land NRW)

Schwarz-Gelb in NRW gegen Mieterschutz

Koalition plant Streichnung von Verordnung - Zehntausende Mieter betroffen - Nach Informationen von Mieterforum Ruhr plant die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf eine einschneidende Schwächung des Mieterschutzes im Lande: Die Kündigungssperrfristverordnung und die Zweckentfremdungsverordnung sollen nach Informationen der Mietervereine definitiv abgeschafft werden. Das soll auch in die Koalitionsvereinbarung festgeschrieben werden. Da besteht Einigkeit zwischen CDU und FDP.

Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieter einer in Eigentum umgewandelten Mietwohnung in weiten Teilen des Landes für einen Zeitraum von 6 oder 8 Jahren nach erstmaligen Verkauf gegen die befürchtete Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber. Die Verordnung wurde erst zum 1. September 2004 neu erlassen. Voraus gegangen waren umfangreiche Untersuchungen zum Wohnungsmarkt. Ohne die Verordnung wären die Mieter umgewandelter Wohnungen in NRW nur noch für drei Jahre geschützt. „Das ist entschieden zu wenig, um privatisierungsbetroffenen Mieter den Druck zu nehmen“, heißt es beim Mieterforum Ruhr.
Der Vorstoß hat im Ruhrgebiet besondere Brisanz aufgrund der massenhaften Einzelverkäufe von Mietwohnungen durch die Viterra und ihre Weiterverwerter. Auch und gerade nach dem Kauf der Viterra durch den Verwertungsfonds Terra Firma ist mit einer Fortsetzung der massiven Privatisierungswelle zu rechnen. Zehntausende bereits „umgewandelte“ und in Zukunft betroffene Mieter könnten nach Abschaffung der Verordnung in ihren Wohnrechten bedroht sein, befürchtet das Mieterforum.
Freiwillige Selbstverpflichtungen einzelner größerer Vermieter, wie z.B der Viterra AG, die bei Umwandlung derzeit einen zehnjährigen Kündigungsschutz verspricht, können die rechtlich bindende Verordnung nach Ansicht des Mieterforums in keiner Weise ersetzen. Die Selbstverpflichtung sei rechtlich nicht bindend, könne nicht eingeklagt werden, werde nur auf Antrag gewährt und könne jederzeit von der Viterra
fallen gelassen werden. Schon heute werde die Selbstverpflichtung von Aufkäufern der Viterra häufig nicht eingehalten.
Seit Monaten schon setzten manche Weiterverwerter die Mieter mit der Aussage unter Druck, dass ihr Mieterschutz nicht sicher sei. Damit bezwecken sie „Angstkäufe“ durch die überforderten Mieter selbst oder deren Auszug zwecks besserer Vermarktung der ehemaligen Sozialwohnungen.Betroffen von der Aufhebung der Verordnung wären auch zahlreiche Mieter anderer Wohnungen, die innerhalb der letzten 8 Jahre umgewandelt wurde.
Erst in letzter Zeit haben die massiven Angebote der Viterra das Umwandlungsgeschäft anderer Privatisierer im Ruhrgebiet zurücktreten lassen. „Wir müssen aber mit einer breiten Welle neuer Umwandlungen rechnen wenn die Verordnung fällt“, warnt Mieterforum Ruhr. „Die neue Landesregierung scheint es auf einen Frontalangriff auf die gute Tradition des Mieterschutzes in NRW abzusehen.“
Die Zweckentfremdungsverordnung stellt in vielen Städten die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume, aber auch längerfristigen Leerstand, unter Genehmigungsvorbehalt. Sie ist weiterhin dort notwendig, wo Büroansiedlungen Wohnraum verdrängen. Sie hat aber auch eine wachsende Bedeutung, um spekulativem Leerstand entgegenzuwirken.


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