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10. August 2005 (Vonovia)

BGH-Urteil: Präzedenzfall für Viterra?

Mietervereine sehen sich durch das Urteil des BGH 6. April in ihrer Rechtsauffassung zum Wärmecontracting in vollem Umfang bestätigt. Jahrelang haben wir das Contractingmodell der Viterra bekämpft und zu hunderten Widersprüche gegen solche Heizkostenabrechnungen für unsere Mitglieder geschrieben.

Die dem Urteil zu Grunde liegende Vertragskonstellation kommt in ganz ähnlicher Form auch in den Viterra-Verträgen vor. Auch in Ruhrgebietsstädten liegen Landgerichts-Entscheidungen zur Revision beim BGH - wir rechnen ebenfalls mit Erfolgen.
Wir raten daher allen Mitgliedern mit Wärmecontracting, Nachforderungen aus der (kommenden) Heizkostenabrechnung für 2004 nicht zu begleichen, sondern die Rechtsberatung aufzusuchen. Besonders diejenigen, die die Abrechnungen aus 2002 und 2003 akzeptiert haben, sollten dies kein drittes mal tun! Denn dies würde - einer anderen BGH-Entscheidung zur Folge - als stillschweigendes Einverständnis mit einer Vertragsänderung gewertet.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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