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13. Dezember 2005 (Ohne Kategorie)

SIGNAL SETZEN FÜR TRANSPARENTE PREISE!

Die Mietervereine Bochum und Witten denken, dass es wichtig ist, jetzt gegenüber den Stadtwerken klare Signale zu setzen. Daher sollten Sie den Preiserhöhungen widersprechen und gleichzeitig einen Zahlungsvorbehalt erklären. Sie helfen uns damit in den weiteren Gesprächen mit den Stadtwerken. Auch die Stadtwerke Witten müssen einer Überprüfung zustimmen und beide Stadtwerke, also Bochum und Witten, müssen einen Prüfzeitraum mindestens ab 01.01.2003 akzeptieren.

Ihr gutes Recht
Jede Preiserhöhung ist eine Vertragsänderung, der der Verbraucher zustimmen muss. Da die Gasversorger vor Ort aber eine Monopolstellung besitzen, besteht für den Verbraucher überhaupt keine Wahlmöglichkeit. Er kann zum Beispiel nicht einfach zu einem anderen Lieferanten wechseln.Daher kommt § 315 BGB eine besondere Bedeutung zu. Diese Regelung besagt frei übersetzt, dass in den Fällen, in denen eine Vertragspartei die Leistung einseitig bestimmen kann, die „Leistungsbestimmung“ nach „billigen Ermessen“ erfolgen muss. Auf gut Deutsch: der stärkere Vertragspartner darf nicht machen was er will, nur weil der andere Teil auf ihn angewiesen ist. Diese Rechtsbestimmung ist Grundlage für Ihren Widerspruch.

Wenn Sie Stadtwerke-Kunde sind...
Wen Sie Ihr Erdgas direkt von den Stadtwerken beziehen (z.B. Gasetagenheizung), dann richten Sie Ihren Widerspruch an die Stadtwerke. Es ist wichtig, dass Sie der Preiserhöhung ausdrücklich widersprechen und nicht nur einfach das Geld einbehalten oder einen Zahlungsvorbehalt erklären. Denn nur so zwingen Sie den Versorger, die Berechtigung seiner Forderung zu belegen und nicht von Ihnen einen Beweis zu verlangen.
Wir empfehlen Ihnen, neben dem Widerspruch einen Zahlungsvorbehalt zu erklären. Das setzt die Stadtwerke zwar nicht so sehr unter Druck wie eine Zahlungsrückbehaltung, ist für Sie aber wesentlich weniger riskant und in der Masse auch ein deutliches Signal.

Wenn Sie Ihre Heizkosten mit dem Vermieter abrechnen..
Wenn Sie Ihre Heizkosten an den Vermieter zahlen, können Sie den Stadtwerken gegenüber nicht selbst wiedersprechen. In diesem Fall sollten Sie Ihren Vermieter dazu auffordern, der Gaspreiserhöhung zu widersprechen und ihm gegenüber einen Zahlungsvorbehalt erklären..

Musterschreiben
Vorbereitete Musterschreiben mit Erläuterungen erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen, bei der Verbraucherzentrale oder auf unseren Homepages. Natürlich helfen Ihnen auch unsere Juristen weiter!


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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