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20. April 2006 (Ohne Kategorie)

Der 180°-Schwenk

Fehlbelegungsabgabe in NRW soll fallen - Eigentlich ist die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe in NRW ja längst beschlossene Sache. Bauminister Oliver Wittke hatte sie im November verkündet - wie berichtet -, und zwar nicht mit den Worten „wir wollen“, sondern „wir werden“. Aber wie das eben so ist in der Politik: Wenn man ein Gesetz neu beschließt, ändert oder abschafft, fragt man vorher die Experten. Das nennt man dann eine Anhörung, und die zur Fehlbelegungsabgabe fand am 2. März im Düsseldorfer Landtag statt. Dass Experten sich selten einig sind, wundert heute niemand mehr - und so war es auch diesmal. Dennoch brachte dieser Donnerstag auch für Kenner der Szene eine dicke Überraschung.

Für die Mietervereine Bochum, Dortmund und Witten war unser Sprecher in Düsseldorf, Helmut Lierhaus, an den Rhein gefahren, um unsere Stellungnahme zu den 11 vorgelegten Fragen abzugeben. Regelmäßige LeserInnen dieser Zeitung kennen sie: Wir stehen positiv zu der Abgabe, obwohl sie von MieterInnen gezahlt wird. Denn sie ist gerecht, weil sie bei besser Verdienenden den Subventionsvorteil abschöpft, in einer billigen Sozialwohnung zu wohnen. Sie ist notwendig, weil sie zur Finanzierung des Wohnungsbaus beiträgt. Und sollte sie tatsächlich mancherorts dazu beitragen, einseitige Bewohnerstrukturen in bestimmten Siedlungen zu fördern, weil besser Verdienende wegziehen, gibt es genug Ausnahme-Regelungen.
Genau diese Position wurde bis dato auch vom DMB-Landesverband NRW geteilt - jenem Verband, dem unsere Vereine seit sechs Jahren nicht mehr angehören. Erst in der Februar-Ausgabe der MIETERZEITUNG des DMB wurde diese Position noch einmal ganzseitig dargelegt und begründet.
Nun aber die totale Kehrtwende: In Düsseldorf plädierte Bernhard von Grünberg, 2. Vorsitzender des DMB-Landesverbandes, für die sofortige und komplette Streichung der Abgabe - und gingen damit weit über die beiden konkurrierenden Gesetzentwürfe von CDU und SPD hinaus.
Beide Gesetzentwürfe empfand der Verband in seiner Begründung als „mutlos“, die Abgabe als „bürokratisches Monster“, das mehr Verwaltungsaufwand produziere als es Ertrag bringe.
Letzteres stimmt - aber nur, wenn man sich den SPD-Entwurf bereits zu eigen gemacht hat, nach der die Abgabe künftig nicht mehr ab 20, sondern erst ab 60 % Überschreitung der Einkommensgrenzen erhoben werden soll. Lässt man hingegen alles bei den bisherigen Regelungen, trägt die Abgabe alljährlich mit 45 Mio. Euro zur Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus an Rhein und Ruhr bei - das ist mehr als der Bundesanteil an der Wohnungsbauförderung in NRW.
Bei einigen Landtagsabgeordneten hat es für Irritation gesorgt, dass die Mieterseite in der Frage Fehlbelegerabgabe nicht mit einer Stimme sprach. Und die CDU begründet nun mit dem Ergebnis der Anhörung - obwohl es auch unter den anderen Experten sowohl Pro- als auch Contra-Stimmen gab - ebenfalls einen Politikwechsel: Anders als noch im Koalitionsvertrag vereinbart will sie die Abgabe nun auf eine Streich und sogar rückwirkend zum 1. Januar 2006 komplett abschaffen. (aha)


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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