Ohne Kategorie
20. April 2006 (Ohne Kategorie)

Großer Erfolg im Streit um das Wärmecontracting

Der BGH weist Revision der Viterra zurück - Seit Herbst 2002 beschäftigt der Viterra-Heizkostenstreit den Mieterverein und die betoffenen Mieter. Es geht um die Berechnung der sogenannten Wärmekosten. Jetzt gibt es erneut erfreuliche Nachrichten aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Viterra/Annington gegen eine für die betroffenen Mieter positive Entscheidung des Landgerichts Bochum zurückgewiesen (AZ: VIII ZR 362/04).

Kern der Auseinandersetzung war die Entscheidung des Wohnungsunternehmens, das es heute nicht mehr gibt, ohne Zustimmung der MieterInnen „Wärmekosten“ statt der sonst üblichen Energie- und Heiznebenkosten zu berechnen. Die MieterInnen erfahren dabei nicht mehr, wie viel Heizenergie überhaupt verbraucht werden. Außerdem sind Investivkosten in der Heizkostenabrechnung enthalten.

Seit einigen Tagen wissen wir, dass die Revision der Viterra zurückgewiesen wurde. Damit zeichnet sich ein großer Erfolg in der vierjährigen Auseinandersetzung ab, die ca. 30.000 Mieter betrifft.

Allerdings lag bis zum Redaktionsschluss die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Deshalb ist erst mal nur das für Mieter positive Ergebnis bekannt. Die Urteilsgründe müssen noch abgewartet und dann bewertet werden.

Wahrscheinlich ist allerdings, dass der BGH an seinen bisherigen Entscheidungen zu dieser Problematik festgehalten hat. Beispielhaft lautet der Leitsatz einer Entscheidung: „Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizanlage auf einen Dritten übertragen („Wärmecontracting“), bedarf es der Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.“ (BGH, Urteil vom 06. April 2005, VIII ZR 54/04). Dieses Urteil haben wir bereits ausführlich in der vorletzten Ausgabe vorgestellt.

Wie geht es weiter?

Für Betroffene ist die wahrscheinliche Folge, dass ausstehende Nachforderungen aus solchen Heizkostenabrechnungen nicht bezahlt werden müssen. Rechtsberater Rainer Papenheim: „Wer auf unseren Rat hin Nachforderungen nicht bezahlt hat, braucht jetzt nichts zu unternehmen. Wer aber unter Vorbehalt gezahlt hat, sollte sich in absehbarer Zeit melden, damit wir die Rückforderungsansprüche geltend machen können.“

Abzuwarten bleibt, wie die Deutsche Annington, die Viterra Mitte letzten Jahres von E.on gekauft hat, reagieren wird. Die frühere Viterra hatte ausdrücklich zugesichert, höchstrichterliche Entscheidungen bei allen Mietern anzuwenden. Die DA selbst hatte frühzeitig nach dem Kauf angekündigt, das umstrittene Contracting-Verfahren der Viterra nicht fortzusetzen. Es geht also um Fälle aus der Vergangenheit.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum