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2. Mai 2006 (Ohne Kategorie)

Stromkosten

Urteil zu Hartz IV - Der Kostenträger muss dem Arbeitslosengeld II-Bezieher ein Darlehen gewähren, wenn eine Stromsperrung nur durch Zahlung von Stromkostenrückständen aufgehoben werden kann.
SG Aachen, AZ: 20 SO 72/05


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