Wohnungspolitik > Bundespolitik
29. Juni 2004 (Bundespolitik)

Hartz IV verstößt gegen Recht auf Wohnen

Mieterforum Ruhr: Geplante Arbeitsmarktreform verfassungswidrig - Die DMB-Mietervereine im Mieterforum Ruhr teilen die Auffassung, dass die Anwendung des SGB II in der jetzigen Form in mehreren Punkten verfassungswidrig sein könnte. Dies gelte auch für die mögliche Verdrängung von arbeitslosen MieterInnen aus ihren bisherigen Wohnungen, bzw. die im SGB II ermöglichte Kürzung der tatsächlichen Aufwendungen für Wohnung und Heizung.

Auch wenn das Recht auf Wohnen im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, wäre eine Kürzung der Erstattung tatsächlicher Wohnkosten verfassungsrechtlich bedenklich, wenn zu den von den zuständigen Job-Centern festgesetzten Mietpreisen keine Wohnungen auf dem Markt erhältlich sind, die u.a. den Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde und dem Sozialstaatsgebot entsprechen. Eine derartige Verletzung von Verfassungsgrundsätzen ist zu befürchten, da das SGB II vorsieht, dass die Erstattungen der tatsächlichen Kosten von Wohnung und Heizung in der Regel nur 6 Monate erfolgt und der Zuschuss danach auf eine rechtlich unbestimmte „Angemessenheit“ reduziert werden kann. Da im SGB II – im Gegensatz zum SGB XII – keinerlei Kriterien für die Feststellung der Angemessenheit genannt werden und zudem das Arbeitsministerium keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen will, diese Kriterien in einer Verordnung sozialverträglich zu regeln, ist der Willkür der Kommunen und Job-Center bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenzen Tür und Tor geöffnet. Die LeistungsbezieherInnen können für die Begleichung der Wohnkosten auch nicht auf die Pauschalen zur Grundsicherung zurückgreifen. Des weiteren enthält das SGB II auch keinerlei Verpflichtung der Job-Center und Kommunen verfügbaren angemessenen Wohnraum nachzuweisen oder bereit zu stellen.
Mehrere Millionen Menschen können von den Wohnkosten-Grenzen betroffen sein. Kommt es aufgrund lokaler Festsetzungen zu massenhaften Kürzungen der tatsächlichen Wohnkosten, zu einem Zwang in diskriminierende Unterkünfte zu ziehen, führt der bloße Verlust des Arbeitsplatzes zu einem drohenden Verlust der bisherigen Wohnung, ist ein Verfassungskonflikt unsausweichlich.
Derartige Kürzungen und der damit erzeugte Vertreibungen widersprechen außerdem dem Recht auf Wohnen, das in mehreren von der Bundesrepublik unterzeichneten internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, u.a. dem Internationalen Pakt über die sozialen, ökonomischen und kulturellen Rechte, geregelt ist, sowie zahlreichen internationalen und nationalen Selbstverpflichtungen und politischen Zielen.
Aufgrund dieser Verpflichtungen und Selbstverpflichtungen, aber auch aufgrund der Beschlusslage des Deutschen Mieterbundes, fordern wir den Gesetzgeber auf, diese Rechte zu respektieren und durch geeignete Gesetzgebung eine individuelle Einklagbarkeit des Rechts auf Wohnen zu garantieren.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum