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8. Dezember 2007 (Ohne Kategorie)

Amtsschimmel zu Rappen

In NRW gibt es zu viel Bürokratie, findet die Landesregierung. Deshalb hat sie das Bürokratieabbaugesetz II beschlossen, das am 1. November in Kraft trat. Unter anderem verkürzt es das Verfahren, wenn Bürger mit Entscheidungen von Ämtern und Behörden nicht einverstanden sind. Auch Mieter sind betroffen.

Die Richterschaft in ihren schwarzen Roben kommt in NRW zu neuen Ehren - und auch zu erheblicher Mehrarbeit. Das gilt zumindest für die Verwaltungsgerichte. Denn die sind künftig immer und sofort gefragt, wenn Bürger die Bescheide von Behörden angreifen wollen.

Bislang war hier zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Wer beispielsweise einen Wohngeld-Antrag stellte und abgewiesen wurde, konnte oder musste zunächst Widerspruch dagegen einlegen. Über diesen Widerspruch entschied die gleiche Behörde, die auch den Bescheid erlassen hat - im Falle Wohngeld also die Stadtverwaltung. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, war der Weg zum Gericht frei.

Das geht seit dem 1. November eine Stufe schneller. Denn für die allermeisten Verwaltungsakte hat das Bürokratieabbaugesetz II das Widerspruchsverfahren ersatzlos abgeschafft. Das gilt zwar nicht für das Knöllchen wegen falschen Parkens, aber zum Beispiel für Kindergartenbeiträge, Hundesteuer oder Friedhofsgebühren.

Auch der Bereich Wohnen ist vielfältig betroffen: nicht nur beim erwähnten Wohngeld oder Bauanträgen, sondern auch bei der Grundsteuer oder den Gebühren für Straßenreinigung, Müllabfuhr und Abwasser. Innerhalb eines Monats muss man jetzt vor Gericht ziehen, sonst ist der Bescheid wirksam. So steht es in den "Rechtshilfebelehrungen", die jedem amtlichen Bescheid beigefügt sind.

Was die Befürworter als Absatteln des Amtsschimmels feiern, bringt viele Kritiker in Harnisch. Denn der Gang zum Gericht ist natürlich nicht umsonst. Bei einem Streitwert von nur 300 Euro betragen allein die Gerichtsgebühren bereits 75 Euro, bei einem Streitwert von 600 sind es schon 105 Euro. Und wer sich ohne Anwalt nicht vors Gericht traut, muss entsprechend tiefer in die Tasche greifen.

Zwar trägt die Kosten am Schluss der, der den Prozess verliert, aber das Risiko ist ungleich höher als bei einem außergerichtlichen Widerspruch. So sah sich die Landesregierung denn auch mit dem Vorwurf konfrontiert, die Bürger lediglich abschrecken zu wollen.

Andererseits scheint auch den Städten und Kreisen der kurze Prozess nicht recht geheuer zu sein, denn verlorene Gerichtsverfahren kosten auch die Kommunen Geld. Landauf, landab rufen sie die Bürger auf, zunächst das Gespräch zu suchen, bevor sie vor den Kadi ziehen. Dazu gibt es standardisierte Hinweise, die den Rechtshilfebelehrungen angehängt werden.

Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch - anders als früher der Widerspruch - die einmonatige Klagefrist nicht unterbricht oder verlängert. Man sollte sich also nicht allzu viel Zeit damit lassen.

Übrigens: Nicht betroffen sind alle Bereiche, für die nicht (mehr) Verwaltungsgerichte, sondern Sozialgerichte zuständig sind - also alles, was mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu tun hat, auch Probleme mit den „Kosten der Unterkunft“. Hier bleibt alles beim alten.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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