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26. Januar 2005 (Bundespolitik)

Betriebskostennachzahlung für Hartz IVer

Der Mieterverein Bochum tritt Spekulationen entgegen, nach denen die neu gebildetet Bochumer Arbeitsgemeinschaft aus Bundesagentur für Arbeit und Sozialamt (ARGE) bei ALG II-Beziehern Nachforderungen der Vermieter aus Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen nicht übernehmen müssten.

Mietervereinssprecher Aichard Hoffmann: "Das sind keine Einmal-Zahlungen, für die es in der Tat im Sozialgesetzbuch II anders als im alten BSHG keine Rechtsgrundlage mehr gibt, sondern es handelt sich eindeutig um "Kosten der Unterkunft". Diese müssen nach § 22 SGB II in voller Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Probleme kann ein Arbeitsloser nur bekommen, wenn die Heizkosten unangemessen hoch sind. 25 Grad Zimmertemperatur wäre nicht unbedingt das, wofür die ARGE aufkommen müsste."
Auch der Mieterverein rechnet mit hohen Nachzahlungen bei den nächsten Heizkostenabrechnungen. Dies liegt an den deutlich gestiegenen Kosten für Heizöl und Gas. Mieter haben dann etwa drei bis vier Wochen Zeit, ihre Abrechnungen auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Diese Zeit sollte ausreichen, um die Abrechnung mit der Nachzahlungs-Aufforderung bei der ARGE vorzulegen und deren Begleichung zu beantragen. Hoffmann: "Sollte dann tatsächlich ein Sachbearbeiter die Übernahme verweigern, wäre das eindeutig rechtswidrig. Ich würde dem Mieter dann dringend empfehlen, zu uns zu kommen." Wichtig ist aus Sicht des Mietervereins, dass sich auch die ARGE darüber im Klaren sein muss, dass die Heizkosten steigen werden, ohne dass dies auf unangemessenes Verhalten der Mieter zurückzuführen ist.

 

Das Gleiche gilt für kalte Betriebskosten. Gestiegene Kosten führen zu Nachzahlungen und dann für die Zukunft zu höheren monatlichen Abschlägen. Diese müssen von der ARGE übernommen werden, soweit sie nicht im Einzelfall unangemessen hoch sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Wohnung viel größer ist als es als angemessen gilt, aber eine niedrige Grundmiete hat, zum Beispiel weil sie alt ist. Hier könnte auch bei angemessener Grundmiete die Nebenkosten unangemessen hoch sein, so dass sie nicht in voller Höhe übernommen werden.

 

Der Deutsche Mieterbund, Dachverband von 350 Mietervereinen in Deutschland, dem auch der Mieterverein Bochum angehört, hat schon im vergangenen Jahr Schätzungen vorgelegt, wonach bundesweit etwa 100.000 Haushalte Schwierigkeiten wegen zu hoher Unterkunftskosten bekommen könnten. Bei dieser Schätzung handelte es sich um eine Hochrechnung der früheren Erfahrungen aus der Sozialhilfe. Auf Bochum übertragen wären das 300 Haushalte. Über tatsächliche Zahlen verfügt die ARGE Bochum derzeit noch nicht.

 

Der Mieterverein plädiert dafür, zunächst die Auswertung der Bescheide abzuwarten, bevor man politisch entscheiden kann, ob etwa die Mietobergrenzen angehoben werden müssen, um Umzugswellen zu vermeiden. Hoffmann: "Da kommt es ja auch auf die Toleranzschwellen und Spielräume an und auch darauf, die Kosten eines erzwungenen Umzugs gegenzurechnen, die die ARGE ja übernehmen müsste. Das macht man nicht, wenn die Miete nur 20, 30 Euro zu hoch ist."


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