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21. Dezember 2006 (Land NRW)

MIETERSCHUTZ Ideologischer Schlag gegen die Mieter

-Kommentar- - Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt bundesweit eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierungen dürfen diese Frist per Verordnung unter Berufung auf die Wohnungsmarktsituation für bestimmte Gebiete auf bis zu 10 Jahre verlängern.

Viele - auch CDU-regierte - Länder haben das getan. In NRW gilt seit dem 1. 10. 2004 in 57 Kommunen eine Sperrfrist von 8 Jahren und in 48 Kommunen 6 Jahre Sperrfrist. Davor gab es in 274 NRW-Kommunen 10 Jahre Sperrfrist. Der Erlass der NRW-Verordnung 2004 basierte auf einer umfassenden und langwierigen wissenschaftliche Untersuchung der Wohnungsmärkte in NRW. Die schwarzgelbe Regierung streicht die Verordnung jetzt nur zwei Jahre später ohne jede Untersuchung und behauptet einfach: Die Märkte sind entspannt. Die Anwendung der Verordnung war völlig bürokratiefrei und hat dem Land keinerlei Kosten verursacht. Dieser Schlag gegen den Mieterschutz ist rein ideologisch begründet.


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