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3. Dezember 2009 (Bundespolitik)

Vermieterfreiheit statt Klimaschutz

Regierung plant Entrechtung bei Modernisierung - Das Interesse der Großvermieter an den geplanten kurzen Kündigungsfristen ist eher durchwachsen. Um so mehr sind sie auf ein anderes Bonbon der Bundesregierung scharf: Bei Modernisierungen für Energieeinsparungen soll die Miete nicht mehr gemindert werden dürfen.

Nicht erst wegen der Klimakonferenz in Kopenhagen ist Energieeinsparung im Wohngebäudebestand in aller Munde. Um die Erwärmung der Atmosphäre zu begrenzen, sind radikale Senkungen des Energiebedarfs von Wohngebäuden erforderlich. Die Heizkosten sind explodiert. Investitionen sollten sich deshalb eigentlich immer mehr lohnen. Aber trotzdem stocken im Mietwohnungsbestand selbst Standardmaßnahmen.
Die Investitionskosten kann oder will ein Teil der Eigentümer nicht aufbringen. Die Umlage der Kosten würde viele Mieter überfordern. Die öffentliche Förderung ist unzureichend. Ein weiterer Grund sind fehlende rechtlichen Verpflichtungen zur Nachbes-serung im Gebäudebestand. Selbst bestehende Nachrüstungsverpflichtun-gen können nicht eingeklagt werden.

Zahlmeister ohne Mitspracherechte
Auch die Mieter besitzen keine Rechte, Energieeinsparungen zu erzwingen. Sie dürfen nur eins: zahlen. 11 % der Vermieterkosten können pro Jahr auf die Miete umgelegt werden, egal wie gut oder schlecht die Maßnahme ist. Obwohl es um ihr Geld und ihre Wohnungen geht, haben die MieterInnen kaum ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Modernisierung. Sie können allen-falls die Kalkulation der Mieterhöhung prüfen und die Miete mindern, wenn es durch die Baumaßnahmen zu Einschränkungen des Wohnwerts kommt.
Vor der Wahl hatten SPD und Grüne nun begonnen, darüber nachzudenken, wie den Mietern mehr Rechte für die Durchsetzung von Klimaschutzsanierungen verliehen werden können. Durch zusätzliche Minderungs-rechte bei Nichteinhaltung von Baustandards zum Beispiel. Die SPD forderte eine Überprüfung der pauschalen Umlage der Modernisierungskosten.
Schwarz-Gelb plant nun das genaue Gegenteil. Während bei den Förderprogrammen für Eigentümer alles beim Alten bleibt, sollen ausgerechnet die Mieter für das Klimadesaster büßen. Ihre minimalen Rechte bei Modernisierungen stellen angeblich ein Hindernis für Energiesanierungen dar.

Minderungsrechte sollen gestrichen werden
"Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt", steht dazu im Koa-litionsvertrag. Und: "Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung."
"Geduldet" werden müssen Moder-nisierungen, die der Verringerung des Energieverbrauchs dienen, schon heute. Es ist schwer vorstellbar, was die Regierung da noch verschärfen will. Klar ist dagegen, was sie mit der "Mietminderung" meint: Umbaumaßnahmen führen für die Mieter vorübergehend zu teilweise starken Einschränkungen des Gebrauchs der Mietsache. Deshalb sind sie bei solchen Beeinträchtigungen (Lärm, Dreck, Nichtnutzbarkeit einzelner Räume) zu Mietminderungen berechtigt.
Die Abschaffung dieses Minderungsrechts würde bedeuten, dass Mieter auch bei starken Belastungen durch Baumaßnahmen die volle Miete zahlen müssen. Als Folge der Mietrechtsverschlechterungen ist mit stärkeren Belastungen zu rechnen. Denn mit dem abgeschafften Minderungsrecht entfällt auch ein wichtiger Anreiz für den Vermieter, die Maßnahmen sorgfältig zu planen und sie zügig und schonend durchzuführen. Weniger Verbraucherrechte führen aller Erfahrung nach zu weniger Qualität.

Die Abschaffung des Minderungsrechts wäre außerdem ein tiefer Eingriff in die Systematik des Mietrechts. Deshalb scheinen die Chancen zur Abwehr gut zu stehen Andererseits ist die Inte-ressenkoalition zwischen der autoritär-neoliberalen Form des Klimaschutzes und den Großvermietern mächtig. Und deshalb wird die Mieterbewegung viel zu tun haben, diese Angriffe abzuwehren.


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