Vermieter
20. Dezember 2013 (Vermieter, LEG NRW)

Mietervereine fordern: LEG Wohnen muss überhöhte Mieterhöhungen stoppen

Mieter Forum Ruhr e.V. – die Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum,. Dortmund, Witten und der Mietergemeinschaft Essen – übt in einem offenen Brief massive Kritik am früheren landeseigenen Wohnungsunternehmen LEG Wohnen. Zahlreiche Mieter in Dortmund, Witten und Bochum erhalten überhöhte Mieterhöhungen und werden von der LEG verklagt, falls sie sich gegen die Mieterhöhungen wehren.

Ausgangspunkt sind Mieterhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete). Zwar beruft sich die LEG Wohnen auf die örtlichen Mietspiegel in Dortmund, Bochum und Witten, wendet diese jedoch in zahlreichen Fällen falsch an und verlangt ohne Begründung den Oberwert des jeweiligen Mietspiegelfeldes, um höhere Mieterhöhungen erreichen zu können. Legen Mieter Widerspruch ein, werden durch Ihr Unternehmen angebliche Lagevorteile zur Begründung der Mieterhöhung vorgetragen, die einer Überprüfung vor Gericht (u.a. AG Witten AZ 619/12) nicht standhalten.

Bereits aus den Hinweisbeschlüssen des LG Dortmund (11 S 90/12 und 11 S 57/12, beide vom 25.06.2012) aus dem Sommer 2012 ergibt sich, dass

  • bei einer Einordnung in eine Mietpreisspanne zunächst der im Mietspiegel wiedergegebene Medianwert der korrekte Wert ist,
  • vom Medianwert abgewichen werden kann, wenn eine Wohnung bei allen für den Mietspiegel wichtigen Kriterien, überdurchschnittlich zu bewerten ist,
  • es beim Medianwert verbleibt, wenn eine durchschnittlich oder unter­durch­schnittlich zu bewertende Wohnung möglicherweise sich in einer teureren Lage befindet.

Mieterhöhungen stoppen!

„Wir stellen fest, dass die LEG in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung an, die von uns kritisierte Mieterhöhungspraxis fortsetzt. Die LEG kalkuliert mit der Angst der Mieterinnen und Mieter vor einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.“ erläuterte Knut Unger, Sprecher MieterForum Ruhr e.V.

„Daher haben wir die LEG Immobilien in unserem offenen Brief aufgefordert, ihre Mieterhöhungspraxis den rechtlichen Vorgaben der örtlichen Mietspiegel anzupassen. Eine sinnlose Klagewelle gegenüber Mietern, die in fast allen Fällen bereits in erheblicher Höhe Miete zahlen, muss gestoppt werden.“ sagte Tobias Scholz, Sprecher MieterForum Ruhr e.V.

Mieter-Tipp

Mieter haben nach Erhalt einer Mieterhöhung  zwei Monate Zeit, um sich zu entscheiden, wie Sie auf die Mieterhöhung reagieren. Betroffenen Mietern rät MieterForum Ruhr e.V. daher Mieterhöhungen nicht ohne Prüfung zu unterschreiben und sich gegen überzogene Forderungen zu wehren. Weitere Informationen und mietrechtliche Beratung und bei Bedarf auch Mieterversammlung vor Ort bieten die örtlichen Mietervereine, die unter www.mieterforum-ruhr.de/rechtsberatung.html zu finden sind.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

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