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18. März 2015 (Bundespolitik)

Mietrechtsnovelle: Endlich Einigung im Koalitionsstreit

Nach monatelangen Gezerre hat die Große Koalition im Bund ihren Streit um die Mietpreisbremse endlich beigelegt. In der Nacht zum 25. Februar setzte sich die SPD im Koalitionsausschuss durch. Der Entwurf, der offiziell „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ heißt, soll in der Fassung, in der er bereits im Oktober von Bundesjustizminister Heiko Maas im Bundestag eingebracht wurde, verabschiedet werden.

„Wir freuen uns, dass sich CDU/CSU und SPD endlich geeinigt haben. Die von uns seit langem geforderte Mietpreisbremse wird kommen, das Bestellerprinzip im Maklerrecht wird eingeführt. Das sind gute Nachrichten für Mieter“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Einigung der Koalitionsspitzen. Allerdings ist der Mieterbund nicht uneingeschrenkt glücklich mit dem Ergebnis. Denn „so wie im Bundestag eingebracht“ bedeutet auch, dass die Änderungswünsche des DMB genausowenig berücksichtigt werden wie die anderer Experten, die bei der offiziellen Anhörung geäußert worden waren. Und – wie berichtet – waren schon vor Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag zahlreiche Kompromisse gemacht worden.

Problematisch ist aus Sicht des Mieterbundes zum Beispiel, dass der Mietbremsen-Kompromiss zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen enthält, die die Wirkung der Mietpreisbremse relativieren. „Dass die vorgesehenen Regelungen zur Mietpreisbremse keine Sanktionen für Vermieter vorsehen, die die gesetzlichen Vorgaben missachten, ist aus unserer Sicht ebenfalls unbefriedigend. Diese Vermieter müssten eine überhöhte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzahlen. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass die Rückzahlungspflicht des Vermieters erst von dem Moment an gelten soll, ab dem der Mieter die zu hohe Miete „qualifiziert gerügt“ hat.

Kein Bußgeld
Ebenfalls nicht im Gesetz enthalten ist die vom Mieterbund gewünschte Novellierung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Das ist sozusagen die „Mietpreisbremse“, die jetzt schon existiert. Die Regelung bestimmt, dass ein Vermieter ordnungswidrig handelt und mit einem Bußgeld bestraft werden kann, wenn er vom Mieter eine Miete verlangt, die mehr als 20 % über der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, und dabei dessen Notlage ausnutzt. Das Problem damit ist, dass die Rechtsprechung mittlerweile so hohe Anforderungen an die „Ausnutzung einer Notlage“ stellt, dass der Mieter sie praktisch nie beweisen kann.

Die neue Mietpreisbremse ist an diese Notlage nicht gekoppelt, und sie deckelt die neue Miete nicht erst bei 20, sondern schon bei 10 %. Ihr Nachteil ist allerdings, dass sie nur in Gebieten mit engen Wohnungsmärkten gelten wird. Außerdem sieht sie keine Strafen für Vermieter vor, die zuviel verlangen – so dass man es ja mal probieren kann.

Siebenkotten setzt darauf, dass hier später nachgebessert werden kann. Denn im Koalitionsvertrag sind ohnehin noch weitere Änderungen im Mietrecht beschlossen worden, die im aktuellen „Mietrechtsnovellierungsgesetz“ nicht enthalten sind (siehe nächste Seite). Aber jetzt geht es erst einmal darum, dass die aktuelle Novelle rasch beschlossen wird. Denn danach müssen ja erst noch die Bundesländer die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bevor tatsächlich etwas passiert.


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