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11. Juni 2015 (Land NRW)

NRW: Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten

Die Düsseldorfer Landesregierung hat eine Verordnung in Kraft gesetzt, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in allen Gebieten mit sogenannten „Milieuschutzsatzungen“ unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunen stellt. Sie gilt für die nächsten fünf Jahre.

„Milieuschutzsatzungen“ sind eine Spielart der Erhaltungssatzungen nach dem Baugesetzbuch. Sie schützen nicht – wie „normale“ Erhaltungssatzungen – den Gebäudebestand, sondern die Bewohnerstruktur in einem Viertel vor allzu heftigen Veränderungen. Sie sind damit ein Abwehrmittel für Kommunen gegen die sogenannte „Gentrifizierung“. So nennt man Prozesse, durch die alteingesessene Mieter in Vierteln, die auf einmal „in“ sind und deshalb rasant umgebaut und aufgewertet werden, verdrängt werden, weil sie die drastisch steigenden Mieten nicht mehr bezahlen können. Erhaltungssatzungen können solche Prozesse zumindest bremsen.

Wer in solchen Milieuschutz-Gebieten künftig Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht also dazu eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Behörden – die natürlich auch versagt werden kann. In unserem Vereinsgebiet gibt es allerdings im Moment keine solchen Gebiete.


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