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6. April 2016 (Land NRW)

Geld zu verschenken: Sozialer Wohnungsbau soll endlich aus dem Keller

Rot-grüne Wohnungspolitik in NRW hat ein traditionelles Problem: Sie fördert alle möglichen schlauen Dinge, aber kaum jemand will das Geld haben. Seit Beginn der Niedrigzinsphase hat sich das Dilemma noch verschlimmert: Da es auch auf dem Kapitalmarkt Baugeld fast ohne Zinsen gibt, ist es noch schwieriger geworden, mit Zinsvergünstigungen Bauwillige dazu zu bewegen, Sozialwohnungen zu errichten. Doch seit es in Deutschland wieder eine nennenswerte Zuwanderung gibt, ist allen klar, dass gebaut werden muss, vor allem preiswert. Deshalb sind 2015 erstmals Tilgungsnachlässe in die Wohnraumförderung eingeführt worden. Und im Januar legte NRW-Bauminister Michael Groschek noch mal eine Schippe nach. Tilgungsnachlass bedeutet im Klartext: Es gibt Darlehen vom Staat zum Bau von Sozialwohnungen, die zumindest teilweise nicht zurückgezahlt werden müssen. Das ist nichts anderes als geschenktes Geld – jahrzehntelang unvorstellbar. Denn das Wohnungsbauvermögen des Landes sollte ein sogenannter „revolvierender Fonds“ sein: Dadurch, dass die Fördermittel stets in einem Zeitraum von 30, 20 oder 15 Jahren wieder zurückgezahlt wurden, wurde das Geld nie alle und konnte immer wieder neu für weitere Fördermaßnahmen eingesetzt werden. Geld wurde immer nur verliehen.

Im Zeitalter der „Flüchtlingskrise“ gilt das nicht mehr. Schon 2015 hat NRW die verdoppelten Bundesmittel für den Wohnungsbau dafür eingesetzt, einen Teil der Förderdarlehen tilgungsfrei zu stellen – also zu verschenken. Seit dem 21. Januar kann man sogar bis zu 25 % Tilgungsnachlässe auf die Förderdarlehen bekommen, wenn man für Flüchtlinge baut sogar 35 %. Noch wichtiger: Die Hälfte der Tilgungsnachlässe können von der NRW-Bank als Eigenkapital anerkannt werden. Bauen kann also auch, wer nur ganz wenig eigenes Geld hat.

Höhere Häuser

Auch der früher eiserne Grundsatz, maximal 4-geschossige Häuser zu fördern, ist Geschichte. Schon 2015 wurden in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster 5 Geschosse förderfähig, jetzt wird auf 7 aufgestockt und Dortmund und Essen kommen dazu. Hochhausghettos möchte Groschek trotzdem vermeiden.

Längere Bindung

Dafür werden die Sozialbindungen wieder verlängert. Künftig wird es keine 15-jährige Bindung mehr geben, sondern nur noch für 20 oder 25 Jahre. Auch die Möglichkeit, Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, entfällt.

Michael Groschek ist zuversichtlich, mit den neuen  Konditionen den Wohnungsbau aus dem Keller führen zu können. „Wir haben die Trendwende geschafft. 2015 wurden in NRW bereits 9.200 Wohnungen gefördert, das sind 37 % mehr als im Vorjahr.“


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