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17. Mai 2016 (Aus den Städten)

MieterInnenveren Witten: LEG-Mieterhöhungen - Mieterverein fordert neuen Mietspiegel von der Stadt Witten

Seit einigen Monaten überzieht die LEG AG – die größte Vermieterin in Witten – ihre MieterInnen mit zum Teil sehr hohen Mieterhöhungsverlangen. Begründet werden diese Mieterhöhungen mit jeweils drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand. Dies ist rechtlich nur deshalb möglich, weil sich die Stadt Witten weigert, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Der MieterInnenverein erinert deshalb an seine ständige Forderung nach einem qualifizierten kommunalen Mietspiegel. Die Kosten (ca. 50 Tsd. Euro) könnten aus einem kleinen Bruchteil der gerade erfolgten Erhöhung der Grundsteuer finanziert werden.

Bis Ende 2013 galt in Witten ein Mietspiegel, der von der Stadt Witten als "qualifiziert" anerkannt war. Damit mussten sich die Vermieter bei Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete immer auch auf diesen Mietspiegel berufen. Stark überzogenen Mietforderungen wie die von der LEG scheiterten daran, dass sich das Amtsgericht in der Regel an den Mittelwert der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietenspannen hielt.

Seit dem 1. Januar aber ist der Wittener Mietspiegel nach den gesetzlichen Regeln ausgelaufen. Die Stadt Witten hat es unterlassen, rechtzeitig eine wissenschaftliche Erhebung über die ortsüblichen Vergleichsmieten zu beauftragen. Für eine derartige Erhebung und die wissenschaftliche Auswertung muss mit Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro gerechnet werden. Seit langem schon weigert sich die Stadt, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. "Nicht genug dass Mieter und Hauseigentümer in Witten Grundsteuern in Rekordhöhe bezahlen. Sie müssen in Witten auch noch ein erhöhtes Kostenrisiko für Mietprozesse tragen", beklagt der MieterInnenverein.

Bereits die letzte Mietspiegelerhebung im Jahr 2010 ist ohne Kostenbeteiligung der Stadt erfolgt. Im Ergebnis reichten die Daten nicht aus, um einen durchgehend wissenschaftliche Erhebung zu begründen. Mit Zustimmung der Hauseigentümer erhöhte die Stadt die belegten Ergebnisse um Schätzwerte, die zu einer Anhebung des Mietniveaus führten. In Einzelverfahren vor dem Amtsgericht wurde die wissenschaftliche Qualifizierung des Mietspiegels widerlegt. Die hatte für die Mieterhöhungen der LEG aber keine Bedeutung. Denn die Mieten der LEG lagen meistens noch weit höher als der überhöhte Mietspiegel.

Auch die Mieten, die die LEG in ihren aktuellen Mieterhöhungen fordert, liegen meistens weit über dem Wert des Mietspiegels 2013, - und zwar auch dann wenn man ihn um die Inflationsrate fortschreibt. Der MieterInnenverein hält diese Mieterhöhungen deshalb auch ohne qualifizierten Mietspiegel für überzogen. Auch formell seien die Mieterhöhungen zum Teil fehlerhaft, da Angaben zu den Vergleichswohnungen falsch oder die Wohnungen aufgrund von Modernisierungen nicht vergleichbar seine. Laut Schreiben an den Mieterverein will die LEG aber trotzdem an ihren Mieterhöhungen festhalten. Auch Musterprozesse hat die LEG abgelehnt.

Aus diesen Gründen protestieren unter anderem MieterInnen aus Witten am 19. Mai bei der Hauptversammlung der LEG AG in Düsseldorf. 9 Uhr, Van der Falk Airport Hotel, Am Hülserhoff 57.

siehe auch:

Protest gegen Mieterhöhungen bei Aktionärsversammlung der LEG am 19. Mai
www.mvwit.de/de/top/finanzinvestor/index.php/art_00002564

LEG verlangt völlig überzogene Mieterhöhungen
www.mvwit.de/de/top/finanzinvestor/index.php/art_00002560


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