Wohnungspolitik > Land NRW
15. Dezember 2016 (Land NRW)

Landtagswahl: Schatten voraus

Bedeutende Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Das gilt natürlich auch für Wahlen. Die nächste, die in unseren Breitengraden ansteht, ist die Landtagswahl am 14. Mai. Derzeit schreiben die Parteien an ihren Wahlprogrammen, Interessenverbände formulieren ihre Forderungen. Der Deutsche Mieterbund NRW hat „Wahlprüfsteine“ an die Parteien geschickt und um Beantwortung gebeten. Und auch Mieterforum Ruhr hat seine „Erwartungen“ in einem Thesenpapier zusammengefasst. Wie immer gehen sie an einigen Stellen etwas weiter. Die zwei wichtigsten stellt MF vor.

Gemeinnützigkeit geht auch im Land

Auf Bundesebene wird über eine Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit nachgedacht. Doch mit einer schnellen gesetzlichen Regelung ist nicht zu rechnen (siehe Seite 10). Das muss aber nicht heißen, dass sich in dieser Hinsicht an Rhein und Ruhr nichts tun muss. Mieterforum Ruhr schlägt vor, dass das Land NRW Ziele und Regeln einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft formuliert und mit geeigneten Wohnungsunternehmen durch Gesellschaftsvertrag, Beteiligung, Gesetz oder eine Sicherung im Grundbuch verbindlich vereinbart. Sinn ist eine dauerhafte Bindung des Unternehmens, seines Vermögens und/oder seiner Wohnungen.

Im Gegenzug zu dieser gemeinnützigen Bindung und zur Bereitstellung der benötigten Wohnungen sollten die Wohnungsunternehmen besondere Unterstützungen durch die öffentliche Hand erhalten, die über die allgemeine Wohnraumförderung hinausgehen. Zum Beispiel könnte das Land direkt oder über Zwischenträger die Eigenkapitalbasis bei gemeinnützigen Unternehmen stärken, um diese zu befähigen, mehr sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Ebenso könnten gemeinnützigen Unternehmen günstigere Konditionen bei der Vergabe von sozialen Wohnraumfördermitteln und von Grundstücken erhalten.

Von der Wohnungsaufsicht zum Bewirtschaftungsgesetz

Das Mietrecht und die Wohnungsaufsicht passen nicht mehr für neue Vermietertypen. Hiervon sind Mieter aus NRW noch stärker betroffen als in anderen Regionen. Solange der Bund seine Kompetenzen nicht nutzt, muss das Land über ein Wohnungswirtschaftsgesetz nachdenken, das über die bisherigen Wohnungsaufsichtsbestimmungen hinaus Anforderungen an die Verwaltung und laufende Bewirtschaftung von Wohnungen bestimmt: getrennte Verwaltung von Bewirtschaftungsbudgets bei größeren Unternehmen, ausreichende Instandhaltungsrücklagen, eine ladungsfähige Anschrift im Inland, eine ausreichend legitimierte Hausverwaltung in der Nähe der bewirtschafteten Wohnungen, Auskunftsanspruch für Mieter in allen für sie wichtigen Fragen der Bewirtschaftung, flächendeckendes Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Das komplette Thesenpapier ist hier zu finden.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum