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24. November 2020 (Land NRW)

Wohnungsaufsicht wird gestärkt

Noch im Koalitionsvertrag plante die schwarz-gelbe Landesregierung einen mietenpolitischen Kahlschlag: Alle Mieterschutzverordnungen in NRW sollten außer Kraft gesetzt, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüft werden. Heute kommen aus Düsseldorf ganz andere Töne. Der Mieterschutz ist in einer Verordnung zusammengefasst und 5 Jahre lang fortgeschrieben worden, wenn auch nur in einem sehr kleinen Geltungsbereich von 18 Kommunen. Und das Wohnungsaufsichtsgesetz soll Mitte nächsten Jahre durch ein wesentlich umfassenderes „Wohnraumstärkungsgesetz“ abgelöst werden.

„Rund 99,9 Prozent aller Immobilienbesitzer hatten nie Kontakt mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Sie halten ihre Immobilien in Schuss“, sagte Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs Mitte September. „Ein sehr kleiner Kreis betreibt aber Schindluder mit ihrer Immobilie und setzt Mieter unerträglichen Wohnverhältnissen aus. Die wollen wir in diesem Land nicht haben und nicht sehen.“

Es waren wohl Skandale wie der um die Immobiliengesellschaft Altro Mondo oder die Unterbringungssituation der Leiharbeiter der Schlachterei Tönnies, aber auch die immer weiter um sich greifende Zweckentfremdung von Mietwohnungen zu Ferienwohnungen, die die Landesregierung zur Umkehr brachten. Der Gesetzentwurf sieht eine ganze Reihe von Neuerungen vor:

Die Bestimmungen über Wohnraum werden ausgedehnt auf Unterkünfte für Leiharbeiter und die Arbeitgeber hierbei in die Pflicht genommen.

Die Befugnisse der Behörden, gegen Missstände einzuschreiten, werden ausgeweitet und Probleme beim Vollzug beseitigt, damit, wie die Ministerin sagte, „das Hase-Und-Igel-Spiel aufhört“.

Der Begriff „Zweckentfremdung von Wohnraum“ wird weiter gefasst. Kommunen, die sich eine Zweckentfremdungssatzung geben, können Umnutzung einer Wohnung als Ferienwohnung auf 12 Wochen im Jahr begrenzen.

Kommunen, die Zweckentfremdungssatzungen erlassen haben (bisher sind das nur 7 in ganz NRW), erhalten erweiterete Möglichkeiten, etwa ein Nutzungsgebot bei Leerstand oder ein Wiederherstellungsgebot bei Schrottimmobilien.

Müssen Häuser wegen eklatanter Mängel geräumt werden, trägt der Eigentümer künftig die Kosten. Bußgelder können bis zu 500.000 statt bisher 50.000 € betragen.

Das Gesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.


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