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11. Dezember 2023 (Bundespolitik)

Kabelprivileg fällt weg: Wahlfreiheit beim TV-Anschluss

Nach mehrjähriger Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die bisher übliche Praxis vieler Vermietenden, TV-Kabelanschlüsse über die Nebenkosten der angemieteten Wohnung abzurechnen, ist dann nicht mehr erlaubt. Soll der Bildschirm ab dem Juli kommenden Jahres nicht schwarz bleiben, müssen Mieter:innen nun ein paar Punkte beachten.

Das Nebenkostenprivileg ist ein Relikt aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehens. Wohl auch, um den Ausbau eines Kabelnetzes anzukurbeln, gestattete der Gesetzgeber in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Hausverwaltungen bzw. -eigentümern, alle Wohneinheiten eines Hauses mit Kabel-TV auszustatten und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umzulegen. Der Kabelanschluss gehörte sozusagen zu Ausstattung der Wohnung. Mieter:innen mussten dafür zahlen, egal ob sie ihn nutzten oder nicht.

Veränderte Technik

Inzwischen haben sich sowohl Technik als auch Sehgewohnheiten drastisch verändert. Verbraucher:innen konsumieren TV-Inhalte zunehmend über das Internet; häufig zeitversetzt über Mediatheken und Streaminganbieter. Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erhalten sie nun eine echte Wahlfreiheit und können sich den TV-Anbieter selbst aussuchen. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten sieht den Wegfall des Nebenkostenprivilegs positiv für „all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für sie bedeuten die Kabelgebühren nämlich unnötige Mehrkosten“.

Vermietende müssen handeln!

In der Regel haben die Vermietenden mit den Kabelunternehmen langfristige Verträge abgeschlossen und dadurch günstige Konditionen bekommen. Durch die Gesetzesänderung haben sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen sich selbst um die Kündigung des Sammelvertrages kümmern. Geschieht dies nicht, dürfen sie ab dem 1. Juli 2024 die Kosten nicht mehr auf die Mieter:innen umlegen.

Mieter:innen auch!

Um nicht im kommenden Sommer vor einem schwarzen Bildschirm zu sitzen, müssen auch Verbraucher:innen aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit weiterhin den vorhandenen Kabelanschluss des bisherigen Anbieters zu nutzen. Dann müssen sie allerdings eigeninitiativ einen Einzelvertrag abschließen. Die Verbraucherzentrale erwartet einen leichten Preisanstieg von zwei bis drei Euro pro Monat im Vergleich zum inkludierten Kabelanschluss, der über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Alternativen zum Kabelanschluss

Alternativ können sich Mieter:innen das Fernsehen über Internet (IPTV), Satellit oder DVBT-2 in die Wohnung holen. Am komfortabelsten ist dabei IPTV über den vorhandenen Internet- bzw. DSL-Anschluss. Einige VDSL-Anbieter bieten Paketangebote, in denen der Anschluss gleich mit der TV-Option gebucht werden kann.

Der Satellitenempfang hat den Vorteil, dass keine laufenden Kosten anfallen, die Programmauswahl riesig ist und unzählige Sender aus dem Ausland empfangen werden können. Die benötigte Satellitenschüssel muss allerdings an der Hausfassade oder auf dem Balkon installiert werden. Dazu wird die Genehmigung des Vermietenden benötigt.


Für den Fernsehempfang über DVBT-2 reicht in den meisten Fällen bereits eine kleine Zimmerantenne. Die öffentlich-rechtlichen Sender lassen sich damit kostenlos empfangen. Für den Empfang von Privatsendern fallen zusätzliche Kosten an.

Änderungen für Leistungsempfänger:innen

Bei Wohnungen, in denen der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wurde, übernahmen bisher die Jobcenter die Kosten. Schlossen Mieter:innen einen einzelnen Kabelvertrag ab, mussten sie diese Kosten hingegen aus dem Regelsatz bezahlen. Dieser Vorteil der Betriebskostenumlage fällt nun weg, die gesellschaftliche Teilhabe im Leistungsbezug wird dadurch eingeschränkt. Unser Dachverband, der Deutsche Mieterbund, fordert deshalb seitens der Politik eine Lösung, die allen Menschen den freien Zugang zu Medien und eine Grundversorgung mit Informationen ermöglicht.

Fazit

Durch die Gesetzesänderung bekommen nun alle Mieter:innen die Wahlfreiheit, wie und ob sie TV-Sender empfangen möchten. Eine feste Kopplung des Kabelanschlusses an eine Wohnung bzw. an den Mietvertrag, wird es ab dem Sommer nicht mehr geben. Um nicht am 1. Juli ins Schwarze zu schauen, müssen sie allerdings aktiv werden und sich darum kümmern, wie sie zukünftig fernsehen möchten.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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