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10. Mai 2005 (Bundespolitik)

Drei-Monatsfrist für Kündigungen ab 1. Juni

„Das ist heute ein guter Tag für Mieter“, kommentiert Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesrates, keinen Einspruch gegen den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Kündigungsfristregelung. Damit ist sichergestellt, dass ab 1. Juni 2005 für fast alle Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist gilt.

Mit dem Gesetz (BTDrs. 15/4134) wird endlich ein Geburtsfehler der Mietrechtsreform von 2001 behoben. Schon damals wollte der Gesetzgeber eine dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter, schuf aber eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen eine längere Kündigungsfrist "durch Vertrag vereinbart" war. Der Gesetzgeber meinte damit individuelle Vereinbarungen, also ausdrückliche persönliche Absprachen zwischen Mieter und Vermieter. Zahlreiche Gerichte, zuletzt insbesondere der BGH, hatten jedoch auch Klauseln in vorformulierten Formularverträgen als vertragliche Vereinbarungen interpretiert, die weiterhin gelten. Sogar dann, wenn die alten, gestaffelten Kündigungsfristen nur in einer Fußnote erwähnt waren, blieben sie gültig.
Der Mieterverein rät deshalb allen Mietern, die kurzfristig umziehen möchten, aber eine Klausel über gestaffelte Kündigungsfristen (3, 6, 9 oder 12 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses) im Mietvertrag haben, mit der Kündigung bis zum 1. Juni zu warten. Das gilt insbesondere auch für ältere Mieter, die kurzfristige einen Platz in einer Senioreneinrichtung bekommen können. Motto: "Später kündigen - früher ausziehen."


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